ausging. Als nun über die Erneuerung dieses Vertrages Verhandlungen
schwebten, betonten die Braunschweiger als ihre Pauptbedingung
die Legung der beabsichtigten neuen Straße von Hamburg
nach Magdeburg durch ihr Gebiet, wie auch noch einige andere
bessere Straßenverbindungen in Anregung gebracht wurden. Die
hannöverschen Bevollmächtigten sicherten dies auch in zwei
Protokollen zu, denen aber dann der neue Aönig von Hannover
Ernst August die Genehmigung, entsprechend der ihm eigentümlichen
Launenhaftigkeit, verweigerte. Das geschah im März 1841. Alsbald
erklärte Braunschweig für den 1. Januar 1842 seinen Austritt aus
dem Steuerverein und meldete sich in Berlin für den Zollverein
an. Schon im Mai hatten die beteiligten Staaten ihre
Zustimmung erklärt, und am 19. Oktober 1841 war der Vertrag
unter den üblichen Bedingungen unterzeichnet; Braunschweig trat
also als erstes selbständiges Mitglied in den mit dern 1. Januar 1842
sich erneuernden Zollverein ein.
Die Priorität hätte allerdings Lippe-Detmold gehabt, das
schon tags vorher, am 18. Oktober 1841 seinen Vertrag mit Preußen
unterzeichnet hatte: aber es erhielt nicht das Recht selbständiger
Mitgliedschaft. Durch dessen Beitritt aber ermöglichte sich unter
gleichen Bedingungen ain 18. November die Aufnahme der bisher
vom Zollvereine ihrer Lage wegen ausgeschlossenen kurhessischen
Grafschaft Schaumburg, die man in der Regel als zum Steuerverein
gehörig mit aufzählt.
Schon im Frühjahr 1839 hatte die niederländische Regierung
in Berlin vertraulich anfragen lassen, ob man nicht den nach dem
Londoner Protokoll vom 9. April 1839 bei Polland verbliebenen
Teil des Großherzogtuins Luxemburg, der ja noch immer als
Teil des deutschen Bundes figurierte — der westliche und größere
Teil, die Grafschaft Arlon und das Herzogtum Bouillon war an
das neue Königreich Belgien gekommen — in den Zollverein aufnehmen
wolle. Gegenvorstellungen, die aus den Kreisen der rheinprovinzlichen
Lederfabrikanten auf das Verlautbaren dieses Antrags
bei der preußischen Regierung erhoben wurden, vor allem
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