Full text : Der deutsche Zollverein

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ober  auch  die  vorgeschobene  Lage  des  Landes  ließen  die  preußische
Regierung  diesen  Antrag  ablehnen.  Der  Umstand  freilich,  daß
die  niederländische  Regierung  das  Land  bezüglich  der  Zollverhältnisse
sich  selbst  zu  überlassen  drohte,  wodurch  Luxemburg  eine  ausgezeichnete ­
  Stätte  für  den  Schleichhandel  geworden  wäre,  veranlaßte
Preußen  späterhin  doch,  an  die  niederländischen  Vorschläge  heranzutreten; ­
  auch  mußte  man  eine  eventuelle  Zolleinigung  Luxemburgs  mit
Belgien  im  Auge  behalten.  Nach  längeren  Verhandlungen,  die  noch
durch  den  Tod  Aönig  Wilhelms  I.  von  Polland  unterbrochen
wurden,  unterzeichneten  die  preußischen  Bevollmächtigten  am
8.  Februar  1842  den  Vertrag  bezüglich  Luxemburgs.  Ls  hatte
dies  die  preußischen  Aonsumtionssteuern  einzuführen  und  trat  mU
seinem  Zollwesen  durchaus  unter  preußische  Kontrolle,  erhielt  auch
keine  selbständige  Stimme  im  Verein,  sondern  wurde  durch  Preußen
vertreten.  —  Dieser  Anschluß  Luxemburgs  bildete  dann  die  Veranlassung ­
  zu  Vertragsanerbietungen  Belgiens,  das  sich  zwischen
den  Zollverein  und  Frankreich  gestellt  sah,  aber  bei  den  prohibtionistischen
  Tendenzen  des  letzteren  sein  peil  bei  Deutschland
suchte.  Durch  geschickte  Benutzung  seiner  Doppelstellung  wußte
Belgien  in  Preußen  mehr  das  politische  als  wirtschaftliche  Interesse
wach  zu  rufen  und  erlangte  am  1.  September  1844  einen  pandelsvertrag, ­
  der  namentlich  die  belgische  Eisenindustrie  sehr  bevorzugte
—  nicht  zum  Vorteil  der  heimischen.
            
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