Full text: Der deutsche Zollverein

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ober auch die vorgeschobene Lage des Landes ließen die preußische 
Regierung diesen Antrag ablehnen. Der Umstand freilich, daß 
die niederländische Regierung das Land bezüglich der Zollverhältnisse 
sich selbst zu überlassen drohte, wodurch Luxemburg eine aus 
gezeichnete Stätte für den Schleichhandel geworden wäre, veranlaßte 
Preußen späterhin doch, an die niederländischen Vorschläge heranzu 
treten; auch mußte man eine eventuelle Zolleinigung Luxemburgs mit 
Belgien im Auge behalten. Nach längeren Verhandlungen, die noch 
durch den Tod Aönig Wilhelms I. von Polland unterbrochen 
wurden, unterzeichneten die preußischen Bevollmächtigten am 
8. Februar 1842 den Vertrag bezüglich Luxemburgs. Ls hatte 
dies die preußischen Aonsumtionssteuern einzuführen und trat mU 
seinem Zollwesen durchaus unter preußische Kontrolle, erhielt auch 
keine selbständige Stimme im Verein, sondern wurde durch Preußen 
vertreten. — Dieser Anschluß Luxemburgs bildete dann die Ver 
anlassung zu Vertragsanerbietungen Belgiens, das sich zwischen 
den Zollverein und Frankreich gestellt sah, aber bei den pro- 
hibtionistischen Tendenzen des letzteren sein peil bei Deutschland 
suchte. Durch geschickte Benutzung seiner Doppelstellung wußte 
Belgien in Preußen mehr das politische als wirtschaftliche Interesse 
wach zu rufen und erlangte am 1. September 1844 einen pandels 
vertrag, der namentlich die belgische Eisenindustrie sehr bevorzugte 
— nicht zum Vorteil der heimischen.
	        
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