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ober auch die vorgeschobene Lage des Landes ließen die preußische
Regierung diesen Antrag ablehnen. Der Umstand freilich, daß
die niederländische Regierung das Land bezüglich der Zollverhältnisse
sich selbst zu überlassen drohte, wodurch Luxemburg eine aus
gezeichnete Stätte für den Schleichhandel geworden wäre, veranlaßte
Preußen späterhin doch, an die niederländischen Vorschläge heranzu
treten; auch mußte man eine eventuelle Zolleinigung Luxemburgs mit
Belgien im Auge behalten. Nach längeren Verhandlungen, die noch
durch den Tod Aönig Wilhelms I. von Polland unterbrochen
wurden, unterzeichneten die preußischen Bevollmächtigten am
8. Februar 1842 den Vertrag bezüglich Luxemburgs. Ls hatte
dies die preußischen Aonsumtionssteuern einzuführen und trat mU
seinem Zollwesen durchaus unter preußische Kontrolle, erhielt auch
keine selbständige Stimme im Verein, sondern wurde durch Preußen
vertreten. — Dieser Anschluß Luxemburgs bildete dann die Ver
anlassung zu Vertragsanerbietungen Belgiens, das sich zwischen
den Zollverein und Frankreich gestellt sah, aber bei den pro-
hibtionistischen Tendenzen des letzteren sein peil bei Deutschland
suchte. Durch geschickte Benutzung seiner Doppelstellung wußte
Belgien in Preußen mehr das politische als wirtschaftliche Interesse
wach zu rufen und erlangte am 1. September 1844 einen pandels
vertrag, der namentlich die belgische Eisenindustrie sehr bevorzugte
— nicht zum Vorteil der heimischen.