Full text: Der deutsche Zollverein

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freundnachbarliches Auge auf die durch den beginnenden Verfasiungs-- 
streit hervorgerufenen inneren Schwierigkeiten in Preußen gerichtet. 
Aber die öffentliche Meinung, richtiger: die aufs neue geängstete 
fächsifche Industrie, verlangte stürmisch und zwar in ganz anderen 
Tönen als vor zehn Jahren, die Aufrechterhaltung des Zollvereins. 
Vor allem aber: seit dem 24. September 1862 stand ein Bismarck 
am Steuer des preußischen Staatsschiffes und ließ keine Kreuzung 
seines Kurses mehr zu. Beust weilte vom 18.—20. Mai 1868 in 
Berlin und erreichte wenigstens, daß Preußen eine entgegen- 
kommendere Haltung zeigte und zu einer Erneuerung der mit dem 
31. Dezember 1865 ablaufenden Handelsverträge die Einladungen 
ergehen ließ. Damals bemühte sich nun auch Beust, gewitzigt durch 
die 1852 gemachten Erfahrungen, die Südstaaten, von denen sich 
namentlich Bayern widerharig zeigte, zum Anschluß zu bewegen. 
Inzwischen kam der ergebnislose Frankfurter Fürstentag im August 
1863, in Bayern trat an Maximilians II. Stelle am 10. März 1864 
Ludwig II., der dänische Krieg entbrannte, der mit einem glänzenden 
Siege der österreichisch-preußischen Waffen, vornehmlich aber der 
preußischen Politik endigte, und am selben Tage, an dem Prinz 
Friedrich Karl den Übergang nach Alsen begann, am 28. Juni, 
wurde der neue Zollvereinsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Kur 
hessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig und Frankfurt voll 
zogen ; nach und nach folgten die übrigen, und nun konnte auch 
am 11. April 1865 der Zoll- und Handelsvertrag mit (Österreich 
seitens des neu begründeten Zollvereins unterzeichnet werden. 
Der Krieg von 1866 änderte alle diese Verhältnisse, 
wenngleich vor der Hand während und auch zunächst nach dem 
Kriege die Zollerhebungen und sonstigen Beziehungen des Zoll 
vereins ruhig fortbestanden. Nach Beendigung des Krieges näm 
lich plante der an der Spitze des bayrischen Ministeriums stehende 
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der nachmalige dritte 
Kanzler des Deutschen Reichs, eine parlamentarische Reform 
des Zollvereins, so daß dessen Gesetze von nun an durch den nord 
deutschen Reichstag und die süddeutschen Einzellandtage und zwar
	        
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