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freundnachbarliches Auge auf die durch den beginnenden Verfasiungs--
streit hervorgerufenen inneren Schwierigkeiten in Preußen gerichtet.
Aber die öffentliche Meinung, richtiger: die aufs neue geängstete
fächsifche Industrie, verlangte stürmisch und zwar in ganz anderen
Tönen als vor zehn Jahren, die Aufrechterhaltung des Zollvereins.
Vor allem aber: seit dem 24. September 1862 stand ein Bismarck
am Steuer des preußischen Staatsschiffes und ließ keine Kreuzung
seines Kurses mehr zu. Beust weilte vom 18.—20. Mai 1868 in
Berlin und erreichte wenigstens, daß Preußen eine entgegen-
kommendere Haltung zeigte und zu einer Erneuerung der mit dem
31. Dezember 1865 ablaufenden Handelsverträge die Einladungen
ergehen ließ. Damals bemühte sich nun auch Beust, gewitzigt durch
die 1852 gemachten Erfahrungen, die Südstaaten, von denen sich
namentlich Bayern widerharig zeigte, zum Anschluß zu bewegen.
Inzwischen kam der ergebnislose Frankfurter Fürstentag im August
1863, in Bayern trat an Maximilians II. Stelle am 10. März 1864
Ludwig II., der dänische Krieg entbrannte, der mit einem glänzenden
Siege der österreichisch-preußischen Waffen, vornehmlich aber der
preußischen Politik endigte, und am selben Tage, an dem Prinz
Friedrich Karl den Übergang nach Alsen begann, am 28. Juni,
wurde der neue Zollvereinsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Kur
hessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig und Frankfurt voll
zogen ; nach und nach folgten die übrigen, und nun konnte auch
am 11. April 1865 der Zoll- und Handelsvertrag mit (Österreich
seitens des neu begründeten Zollvereins unterzeichnet werden.
Der Krieg von 1866 änderte alle diese Verhältnisse,
wenngleich vor der Hand während und auch zunächst nach dem
Kriege die Zollerhebungen und sonstigen Beziehungen des Zoll
vereins ruhig fortbestanden. Nach Beendigung des Krieges näm
lich plante der an der Spitze des bayrischen Ministeriums stehende
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der nachmalige dritte
Kanzler des Deutschen Reichs, eine parlamentarische Reform
des Zollvereins, so daß dessen Gesetze von nun an durch den nord
deutschen Reichstag und die süddeutschen Einzellandtage und zwar