Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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Cuno-Hagen 1 betrachtet die Würdigkeit im sozialen, nicht im ethischen 
Sinne als wesentlichen Faktor bei der Bemessung der Fürsorge- 
leistungen, und Dr. Polligkeit-Frankfurt/Main schrieb 1919 in einer 
Abhandlung über Gesichtspunkte für die Aufstellung von Unter 
stützungssätzen in Frankfurt am Main: 
„Als regulierender Faktor bei der Bemessung der Unter 
stützung im allgemeinen und im besonderen wird der produktive 
Wert des Unterstützten für unser Wirtschafts- und Gesellschaftsieben 
in Rücksicht gezogen werden müssen." 
Aus dem der Fürsorge gesteckten Ziel ergibt sich mithin, daß das 
Maß der Fürsorge nach dem Einzelfall bemessen und verschieden sein 
muh, wenn es sich handelt: 
a) um Förderung der gesundheitlich und sittlich gefährdeten 
Jugend, 
b) um Erhaltung, Steigerung oder Wiederherstellung der Ar 
beitsfähigkeit, 
c) um Darbietung des notwendigen Lebensbedarfs für das ar 
beitsunfähige Alter und 
d) um Gewährung der Existenzmittel für unwirtschaftliche, 
asoziale, arbeitsscheue Personen" 2 . 
Diese sachliche Unterscheidung muß der Zielsetzung entsprechend 
an die Stelle der bisherigen nach bestimmten Gruppen orientierten 
Unterscheidung treten. Für die ins Leben hineinwachsende unver 
sorgte Jugend, für die in ihrer Arbeitskraft geschwächten oder ge 
fährdeten Familienvorstände sind zu ihrer Entfaltung, Erhaltung oder 
Wiederherstellung höhere Aufwendungen erforderlich als für das 
arbeitsunfähige im Ruhestand lebende Alter. Und dieses wiederum 
hat auf Grund seiner Berdienste um die Allgemeinheit und seiner 
früheren Leistungen für die Gesamtheit ein Anrecht auf Fürsorge nach 
anderen Gesichtspunkten und mit höheren Leistungen als die unwirt 
schaftlichen und arbeitsscheuen Personen, die wir nur kraft ihres Da 
seins erhalten müssen. In den bereits zitierten Abhandlungen haben 
Oberbürgermeister Cuno und Dr. Polligkeit dem früheren Begriff 
des natürlichen oder absoluten Existenzminimums den Begriff des so 
zialen Existenzminimums, wie er sich in der Kriegsfolgenhilfe ent 
wickelt hat, gegenübergestellt und ausgeführt, daß das soziale Exi 
stenzminimum den besonderen Lebensbedürfnissen der Hilfsbedürf 
tigen gerecht werden soll. Bei Anerkennung dieses Prinzips ist demnach 
für die Höhe der Unterstützung entscheidend das Lebensniveau, das 
1 Siehe Heft 19 und 39 des „Deutschen Vereins" und „Soziale Praxis" 
Nr. 10/1924. 
2 Vorschläge des Verfassers zur Vorstandssitzung des Deutschen Vereins am 
26. 9. 1923 in Weimar.
	        
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