Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Alexanderwerk A. von der Nahmer, Akt.-Ges., Remscheid. 
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Ordnung eine Spareinrichtung mit Sparzwang für unverheiratete Arbeiter und 
Arbeiterinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahre geschaffen. Die Sparbeträge, die bei 
den 14 tägigen Löhnungen zur Einlage in die städtische Sparkasse zu Remscheid einge 
halten werden, richten sich nach dem Alter der Arbeiter. Sie beginnen mit 0,60 M. bei 
14jährigen Arbeitern und steigen dann von Jahr zu Jahr um je 20 Pf. bis zum Betrage von 
2 M. für die Altersstufe von 21 Jahren; dieser Betrag bleibt auch für die Altersstufen nach 
dem 21. bis zum vollendeten 25. Lebensjahre bestehen. Zu den Zinsen der städtischen 
Sparkasse von 4 % bezahlt der Wohlfahrtsfonds der Firma 2 % vom ersparten Kapital als 
Prämie. Das Sparkassenbuch gilt in der Weise als gesperrt, daß bis zum erfüllten 25. Lebens 
jahre des Sparers nur bei Gründung eines eigenen Hausstandes oder bei Ableistung der 
Militärdienstpflicht oder in Notfällen Auszahlungen stattfinden können. Die Zahl der 
Sparer betrug am 31. Dezember 1912 401 mit einem Gesamtsparguthaben von 23022,73 M. 
Im Oktober 1910 hat die Firma zwecks Förderung des freiwilligen Sparens unter der 
Arbeiterschaft neben der seitherigen Zwangssparkasse eine Spareinrichtung für frei 
willige Sparer ins Leben gerufen. Diese Spareinrichtung soll den verheirateten und den 
ledigen Arbeitern über 25 Jahre Gelegenheit zur sicheren und gutverzinslichen Anlage 
von Ersparnissen geben. Dabei ist der Betrag der Mindesteinlage auf 1 M. für die 14 tägige 
Löhnung festgesetzt, so daß es auch den Arbeitern mit weniger hohem Verdienst möglich 
ist, sich an der Spareinrichtung zu beteiligen. Als besondere Vorteile werden geboten: 
eine Verzinsung der Einlagen mit 6 % (4 % seitens der städtischen Sparkasse und 2 % seitens 
der Firma) und die Gewährung von Prämien für beharrliches Sparen. Die Arbeiter, die 
ein Jahr lang ununterbrochen gespart haben, nehmen an der jährlichen Verlosung der 
Sparprämien im Gesamtbeträge von 500 M. (ein 1. Preis von 100 M., zwei 2. Preise von je 
75 M., drei 3. Preise von je 50 M. und vier 4. Preise von je 25 M.) teil, die unter Leitung 
des Vorstandes der Fabrikkrankenkasse erfolgt. Die freiwillige Spareinrichtung zählte 
am 31. Dezember 1912: 130 Sparer mit einem Gesamtsparguthaben von 24579,65 M. 
An beiden Spareinrichtungen waren also am 31. Dezember 1912 531 Sparer mit einem 
Guthaben von 47 602,38 M. beteiligt. 
RECHTSAUSKUNFTSSTELLE. Mit dieser gemeinnützigen Einrichtung, die am 
1. April 1908 eröffnet wurde, verfolgt die Firma den Zweck, die Arbeiter und ihre Ange 
hörigen vom Winkeladvokatentum fernzuhalten und ihnen unentgeltlich und ohne Zeit 
verlust Rat auf allen Rechtsgebieten zu erteilen. In der etwa 5 jährigen Zeit ihres Be 
stehens wurde durch die aufklärende Tätigkeit der Auskunftsstelle, deren Verwaltung 
dem juristisch vorgebildeten Leiter des Bureaus für Arbeiterangelegenheiten übertragen 
ist, schon so mancher aussichtslose Prozeß verhindert, der den betreffenden Arbeitern 
andernfalls nicht unbedeutende Geldkosten und vielerlei Unannehmlichkeiten verursacht 
haben würde. Der große Nutzen, der darin liegt, daß die Arbeiter auf bequemste und schnellste 
Art durch die Auskunftsstelle Rat in allen Rechtsfragen erhalten können, wird mehr und mehr 
anerkannt, wie die starke Zunahme der erteilten Auskünfte zeigt. Letztere betrugen 1908 
(vom 1. April bis 31. Dezember): 207, 1909: 433, 1910: 529, 1911: 754 und 1912: 1175. 
In zahlreichen Fällen fertigte die Auskunftsstelle auch den Ratsuchenden die zur 
Erlangung ihres Rechtes erforderlichen Schriftsätze an. 
VERWALTUNGSSTELLE FÜR VOLKSTÜMLICHE VERSICHERUNG. Die am 2. Ja 
nuar 1910 als besonderer Zweig der Wohlfahrtsabteilung eröffnete Verwaltungsstelle für 
volkstümliche Versicherung bezweckt, den Arbeitern des Werks bei der Erfüllung der vor 
nehmsten Pflicht eines jeden Familienvaters zu helfen, der Pflicht durch eigene Fürsorge 
Frau und Kind nach dem Tode des Ernährers vor Not und Elend zu schützen und sich 
und seine Familie vor Entbehrungen im Alter zu sichern. Durch ein Abkommen mit der 
Vereinsversicherungsbank für Deutschland, A.-G., in Düsseldorf, einem vom Bundesrat 
als gemeinnützig anerkannten Unternehmen, ist die Verwaltungsstelle in der Lage, den 
Arbeitern bei Abschluß von Versicherungen zu sehr günstigen Bedingungen zur Hand
	        
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