Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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ausüben und endlich überall da, wo sich unbillige Härten ergeben 
würden. Die Heranziehung zur (Erstattung darf also nicht dahin 
führen, daß der Verpflichtete wichtige Bedürfnisse der Lebenshaltung 
nicht befriedigen kann und daher wieder hilfsbedürftig wird. 
Es sollte vor allem auch Grundsatz sein, daß mit 
der Erstattung er st einige Zeit nach Wiedereintritt 
der Leistungsfähigkeit des Hilfsbedürftigen be 
gonnen wird. 
Gewisse Richtsätze für die Erstattung erscheinen bei der Verschie 
denartigkeit der Verhältnisse unmöglich. Jeder Fall liegt anders. 
Die vorstehend aufgeführten allgemeinen Gesichtspunkte können 
aber einheitlich beachtet werden. 
Für die Erstattung aus den laufenden Einnahmen sollten Raten 
zahlungen vereinbart werden, die der Hilfsbedürftige selbständig zu 
bestimmten Terminen an die Fürsorgekasse zahlt. Von vornherein 
sollte aber in der Erstattungsverpflichtung auch die Erklärung vor 
gesehen werden, daß im Falle nicht pünktlicher Zahlung Einbehaltung 
vom Lohn erfolgen kann. Für die Erstattung aus dem Vermögen 
bzw. dem Nachlaß sind natürlich die Verhältnisse des Einzelfalles zu 
beachten. 
Ersatzansprüche, die ein Fürsorgeverband aus der Fürsorge 
pflichtverordnung erheben kann, verjähren in zwei Jahren, vom Ablauf 
des Jahres ab gerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist; da aber 
die Vorschriften des Bürgerlichen Rechtes über Hemmung und Unter 
brechung der Verjährung (durch Klage, Anerkennung) gelten, kann 
der Lauf der zweijährigen Frist wiederholt von neuem beginnen. 
Hierunter folgt ein Formular, das für die Entgegennahme der 
Erstattungsverpflichtung geeignet ist. 
.... 192 .. . 
hier, straße Nr. . . gibt folgende Erklärung ab: 
Ich verpflichte mich hierdurch, die dem Wohlfahrtsamt in 
durch 
entstandenen bzw. entstehenden Kosten bzw. Auslagen von meinem 
Einkommen mit monatlich .... Mark — wenn zur Zeit der 
Unterstützung ohne Beschäftigung — in noch festzusetzenden Raten 
zu erstatten und diese Raten bis spätestens zum .... jeden 
Monats an die Kaffe des Wohlfahrtsamtes 
einzuzahlen. Die erste Zahlung wird bis erfolgen. 
Falls ich dieser Verpflichtung nicht nachkommen sollte, wird hier 
durch mein jeweiliger Arbeitgeber ermächtigt, von meinem Lohne 
obigen Betrag bis zur vollständigen Deckung der Kosten allmonatlich 
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