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einzubehalten und an die Wohlfahrtsamtskasse in
abzuführen; auch unterwerfe ich mich dem Zwangsbeitreibungs
verfahren.
Indem ich hiermit auf den rechtlichen Anspruch auf meinen Lohn
in Höhe der von dem Wohlfahrtsamt geltend zu machenden Forderung
ausdrücklich und unwiderruflich verzichte und denselben an das Wohl
fahrtsamt in abtrete, ermächtige ich dieses, die
fälligen Raten zu erheben und gültig darüber zu quittieren.
Ich stehe zurzeit bei
in Arbeit. Jeden Arbeitswechsel werde ich
sofort dem Wohlfahrtsamt mitteilen.
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Ich verpflichte mich ferner, Erstattung des Fürsorgeaufwandes
aus etwa mir zufallendem Vermögen zu leisten und hiervon dem
Wohlfahrtsamt sofort Mitteilung zu machen. Es ist mir bekannt, daß
das Wohlfahrtsamt in Höhe feines Aufwandes einen klagbaren An
spruch auf mir zufallendes Vermögen hat.
Mir ist mitgeteilt worden, daß der Ersatzanspruch des Wohl
fahrtsamtes auch gegen meine Erben geltend gemacht werden kann
und daß er als Nachlaßverbindlichkeit gilt (§ 1967 BGB.>. Auf unter
haltsberechtigte Angehörige, die bei meinem lobe selbst der öffent
lichen Fürsorge anheimfallen, wird das Wohlfahrtsamt Rücksicht
nehmen.
Zusatz bei Kriegsopfern:
Soweit es sich bei dem Fürsorgeaufwand um Leistungen der
sozialen Fürsorge handelt, wird Erstattung der aufgewandten Kosten
nur dann verlangt, wenn mit Rücksicht auf Art und Zweck der Für
sorgeleistungen und die gegenwärtigen oder zu erwartenden wirt
schaftlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden es unbillig wäre, hiervon
abzusehen. v. g. u.
beglaubigt:
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Beiträge zur sozialen Fürsorge.
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