Full text: Versicherung und Wirtschaft

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dem Risiko bestimmt wird, ein Unterscheidungsmerkmal nicht 
geschaffen wird, liegt auf der Hand. Denn auch bei der Lotte 
rie erfolgt die Berechnung des Einsatzes nach dem Erwartungs 
wert. So nennt Vivante^) Versicherung „jenen Vertrag, 
durch den eine Unternehmung sich zur Zahlung einer bestimm 
ten Summe beim Eintritt eines zufälligen Ereignisses verpflichtet 
gegen eine Prämie, die nach der Wahrscheinlichkeit des Ein 
trittes jenes Ereignisses berechnet ist". 5t a r u p 3() ) bezeichnet 
die Versicherung als „die Art des Umsatzes, welche auf Asso 
ziation und Wahrscheinlichkeitsrechnung basiert ist und durch 
einen Vertrag abgeschlossen wird, Police genannt, durch welche 
der eine Kontrahent, der Versicherer, gegen eine Vergütung, 
die man Versicherungssumme nennt, beim Eintreten einer ge 
wissen Eventualität zusichert". 
Kapitel 3. 
Der Eventualbe-arf. 
8 5. 
I. Die besondere Bedarfsdeckung. 
1. Eine Eventualität, so führt Eobbi 3 Z aus, kann drei 
verschiedene Wirkungen haben: Sie kann die Beziehung zwischen 
den Bedürfnissen und den Befriedigungsmitteln unverändert 
lassen; sie kann diese günstig beeinflussen, indem sie den Eüter- 
vorrat der Wirtschaft vermehrt, oder sie kann durch Ver 
mehrung der Bedürfnisse ohne Veränderung der Befriedigungs 
mittel (z. B. die Geburt eines Kindes) oder durch Verringerung 
der Befriedigungsmittel (z. B. die Vernichtung eines Ver 
mögenswertes durch Feuer) auf die Wirtschaft ungünstig ein 
wirken. 
”) Der Versicherungsvertrag (Zeitschr. f. d. g. Handelsrecht. Bd. 
XXXIX) 6. 463 ff. 
80 ) Landbuch der Lebensversicherung (Leipzig 1885) S, I. 
°') a. a. O. Nr. 75.
	        
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