Full text : Versicherung und Wirtschaft

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dem  Risiko  bestimmt  wird,  ein  Unterscheidungsmerkmal  nicht
geschaffen  wird,  liegt  auf  der  Hand.  Denn  auch  bei  der  Lotterie ­
  erfolgt  die  Berechnung  des  Einsatzes  nach  dem  Erwartungswert. ­
  So  nennt  Vivante^)  Versicherung  „jenen  Vertrag,
durch  den  eine  Unternehmung  sich  zur  Zahlung  einer  bestimmten ­
  Summe  beim  Eintritt  eines  zufälligen  Ereignisses  verpflichtet
gegen  eine  Prämie,  die  nach  der  Wahrscheinlichkeit  des  Eintrittes ­
  jenes  Ereignisses  berechnet  ist".  5t  a  r  u  p  3() )  bezeichnet
die  Versicherung  als  „die  Art  des  Umsatzes,  welche  auf  Assoziation ­
  und  Wahrscheinlichkeitsrechnung  basiert  ist  und  durch
einen  Vertrag  abgeschlossen  wird,  Police  genannt,  durch  welche
der  eine  Kontrahent,  der  Versicherer,  gegen  eine  Vergütung,
die  man  Versicherungssumme  nennt,  beim  Eintreten  einer  gewissen ­
  Eventualität  zusichert".

Kapitel  3.
Der  Eventualbe-arf.
8  5.
I.  Die  besondere  Bedarfsdeckung.
1.  Eine  Eventualität,  so  führt  Eobbi 3 Z  aus,  kann  drei
verschiedene  Wirkungen  haben:  Sie  kann  die  Beziehung  zwischen
den  Bedürfnissen  und  den  Befriedigungsmitteln  unverändert
lassen;  sie  kann  diese  günstig  beeinflussen,  indem  sie  den  Eütervorrat
  der  Wirtschaft  vermehrt,  oder  sie  kann  durch  Vermehrung ­
  der  Bedürfnisse  ohne  Veränderung  der  Befriedigungsmittel ­
  (z.  B.  die  Geburt  eines  Kindes)  oder  durch  Verringerung
der  Befriedigungsmittel  (z.  B.  die  Vernichtung  eines  Vermögenswertes ­
  durch  Feuer)  auf  die  Wirtschaft  ungünstig  einwirken. ­

”)  Der  Versicherungsvertrag  (Zeitschr.  f.  d.  g.  Handelsrecht.  Bd.
XXXIX)  6.  463  ff.
80 )  Landbuch  der  Lebensversicherung  (Leipzig  1885)  S,  I.
°')  a.  a.  O.  Nr.  75.
            
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