Full text: Versicherung und Wirtschaft

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werden. So sei für die Versicherung nicht ein Schaden, sondern 
ein Bedarf maßgebend, als dessen Ursache auch ein Schaden 
gelten könne. G o b b i 35 * ) nennt daher Versicherung das billi 
gere Mitteler») der Fürsorge für ein eventuelles Bedürfnis, 
nämlich die Beschaffung eines Gütervorrates für den Fall, 
daß ein ungewolltes und zufälliges Ereignis einen Bedarf 
nach einem gleichen Eütervorrat hervorruft. Er kennzeichnet 
den Eesamtvorgang als Verteilung des eventuellen Gesamt 
bedarfes auf eine große Zahl gleicher Fälle. 37 ) 
Diese Theorie hat, seitdem sie von Man es in die deut 
sche Wissenschaft eingeführt ist, eine Reihe der hervorragend 
sten Vertreter der Versicherungswissenschaft in ihre Gefolg 
schaft gebracht. Die Begriffsbestimmung von Alfred Manes 
ruht ganz in dem Vorstellungsgehalt der E o b b i'schen Theo 
rie: „Denn unter Versicherung versteht man: auf Gegenseitig 
keit beruhende Wirtschaftliche Veranstaltungen zwecks Deckung 
zufälligen schätzbaren Vermögensbedarfs." 33 ) 
Er schränkt zwar die Zufälligkeit ein, indem er das Er 
eignis als „irgendwie ungewiß" bezeichnet. Auffalleirderweise 
bezeichnet er die Gefahr als „die Möglichkeit des irgendwie 
zufälligen Eintritts eines Ereignisses, dessen wirtschaftlich nach 
teilige Folgen die Auszahlung der Deckungssumme nötig 
machen". Wenn das Ereignis auch kein Unglücksfall zil sein 
brauche, wie z. B. Verheiratung der Tochter, Geburt eines 
lindes, Lebensdauer über das erwartete Alter hinaus, so sei 
es doch insofern nachteilig, als es einen Vermögensaufwand 
55 ) L’assicurazione, Nr. 100, 129. 
56 ) Darüber unten ©. 55 f. 
57 ) a. a. O. Nr. 129 a. E.: II procedimento assecurativo si riduce 
quindi a determinare la somma occorente a far fronte ad un complesso 
di bisogni subordinati ad un dato evento, e ripartirla fra un grande 
numero di elementi pei quali sia egualmente possibile che un tale evento 
si abbia a verificare. 
88 ) Versicherungswesen S. 1, Grundzllge des Versicherungswesens 
(Leipzig 1911) S. 4.
	        
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