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werden. So sei für die Versicherung nicht ein Schaden, sondern
ein Bedarf maßgebend, als dessen Ursache auch ein Schaden
gelten könne. G o b b i 35 * ) nennt daher Versicherung das billi
gere Mitteler») der Fürsorge für ein eventuelles Bedürfnis,
nämlich die Beschaffung eines Gütervorrates für den Fall,
daß ein ungewolltes und zufälliges Ereignis einen Bedarf
nach einem gleichen Eütervorrat hervorruft. Er kennzeichnet
den Eesamtvorgang als Verteilung des eventuellen Gesamt
bedarfes auf eine große Zahl gleicher Fälle. 37 )
Diese Theorie hat, seitdem sie von Man es in die deut
sche Wissenschaft eingeführt ist, eine Reihe der hervorragend
sten Vertreter der Versicherungswissenschaft in ihre Gefolg
schaft gebracht. Die Begriffsbestimmung von Alfred Manes
ruht ganz in dem Vorstellungsgehalt der E o b b i'schen Theo
rie: „Denn unter Versicherung versteht man: auf Gegenseitig
keit beruhende Wirtschaftliche Veranstaltungen zwecks Deckung
zufälligen schätzbaren Vermögensbedarfs." 33 )
Er schränkt zwar die Zufälligkeit ein, indem er das Er
eignis als „irgendwie ungewiß" bezeichnet. Auffalleirderweise
bezeichnet er die Gefahr als „die Möglichkeit des irgendwie
zufälligen Eintritts eines Ereignisses, dessen wirtschaftlich nach
teilige Folgen die Auszahlung der Deckungssumme nötig
machen". Wenn das Ereignis auch kein Unglücksfall zil sein
brauche, wie z. B. Verheiratung der Tochter, Geburt eines
lindes, Lebensdauer über das erwartete Alter hinaus, so sei
es doch insofern nachteilig, als es einen Vermögensaufwand
55 ) L’assicurazione, Nr. 100, 129.
56 ) Darüber unten ©. 55 f.
57 ) a. a. O. Nr. 129 a. E.: II procedimento assecurativo si riduce
quindi a determinare la somma occorente a far fronte ad un complesso
di bisogni subordinati ad un dato evento, e ripartirla fra un grande
numero di elementi pei quali sia egualmente possibile che un tale evento
si abbia a verificare.
88 ) Versicherungswesen S. 1, Grundzllge des Versicherungswesens
(Leipzig 1911) S. 4.