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nötig mache, oder den Erwerb hemme.Leris") be
zeichnet 4 Merkmale für eine wirtschaftliche Organisation des
Versicherungsbetriebes. Es sei eine Fürsorge für die Zukunft,
'i> für den Ersatz eines möglichen Schadens, die Erlangung eines
gewissen Sparergebnisses in der Zukunft, die Beschaffung eines
gewissen künftigen Einkommens. Diese künftigen „Bedarfs
fälle", die nicht für alle Versicherten mit Gewißheit eintreten,
sondern in irgend einer Weise vom Zufall abhängen, nennt
er „wirksame Versicherungsfälle". Eine Vielheit von Personen
vereinigen sich unter der Bedingung, daß der Bedarf, d. i. die
Belastung, die für einen Teil derselben durch wirksame Ver
sicherungsfälle entsteht, durch die Gesamtheit getragen werde,
indem Alle nach bestimmten Normen Beiträge leisten. Das
Prinzip der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung werde
dadurch gewahrt, daß die Beiträge gleich seien der mathe
matischen Erwartung der eventuell zu empfangenden Zahlung.
„Man kann etwa sagen: Versicherung im wirtschaftlichen Sinne
» ist die Organisation einer Vielheit von Personen zu dem Zweck
rationeller nach dem lauschwirtschaftlichen Prinzip geregelter,
also nicht karitativer Vorsorge für künftige Bedarfsfälle, die
mit gewissen, annähernd feststellbaren Wahrscheinlichkeiten ein
treten."
Viktor E h r e n b e r g 42 ) bezeichnet jetzt die Versicherung
als „soziale Veranstaltungen, welche bezwecken, einen zukünftigen
ungewissen Vermögensbedarf in planmäßiger Weise durch Bei
träge zahlreicher Personen zu decken". Auch für ihn bedeutet
der Vermögensbedarf einen „Notstand", der bei der sogenannten
8e ) Grundzüge S. 10.
40 ) Äber das Erfordernis der Schützbarkeit des Vermögensbedarfs,
sowie das der Planmäßigkeit vgl. Ehrenberg, Der Begriff des Ver
sicherungsvertrages S- 165 u. 166 und Wörner a. a. O. S. 24. *
") Artikel „Begriff" im Versicherungslexikon (Tübingen 1909)
S. 214 ff.
**) Artikel „Versicherungsrecht" im Landwörterbuch der Staats
wissenschaften (Jena 1911) und Der Begriff des Versicherungsvertrages
S. 163.