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sich dem Wirtschaftsbedarf anzupassen, einen Bedarf an Einkommen,
der über den laufenden Wirtschaftsbedarf hinausgeht. Die
Anpassung der Einkommensbeschaffung an den Wirischaftsbedarf
wird wegen der Unvoraussehbarkeit künftigen Geschehens zu
einer schwierigen Aufgabe. Denn die Quelle des Einkommens,
die Arbeit und das Kapitalvermögen sind in gleicher Weise
durch die „physische Konsumtion" ^) gefährdet. „Die Unsicherheit
des menschlichen Lebens, wie des Bestandes der Vermögensgüter
und des Erfolges der Wirtschaftsführung setzt jede Wirtschaft
der Gefahr des Verlustes von Gütern und die wirtschaftende
Persönlichkeit der Möglichkeit einer Minderung ihrer Arbeitskraft
durch Krankheit, Unfälle, Invalidität und Alter, sowie
eines früheren Todes aus." 9»)
Wenn man nun die Vermögensgefährdung schlechthin in
den Vordergrund stellt, so bedeutet dies eine Verschiebung des
Gesichtspunkts. Denn das Vermögen ist nicht das eigentliche
Mittel zur Beftiedigung der Bedürfnisse. Dies ist das Einkommen.
Im Eenutzvermögen würde aber nur die Bedürfnisbefriedigung
bedroht sein. Diese wird jedoch durch das Einkommen
gewährleistet. Es ist daher nur gefährdet, insoweit das Einkommen
bedroht oder unzureichend ist. Dies bedeutet aber, daß
eine Versicherung des Vermögens und der Arbeitskraft nicht weit
genug gedacht ist, daß sie vielmehr auch die Unzulänglichkeit
des Einkommens einbegreifen mutz: nicht die Vermögensgefährdung,
nicht der Vermögensbedarf, sondern die Vergänglichkeit
und Unzulänglichkeit des Einkommens, der ungewisse
Einkommensbedarf, steht im Brennpunkt der wirtschaftlichen
Vorsorge.^)
2. Die Unzulänglichkeit der Erfparnng.
Diese bedeutet für die Wirtschaft einen toten Punkt, über
den ihr weder die Vergrötzerung der Einnahmen, noch die Verringerung
der Bedürfnisbefriedigung hinweghilft. Insbesondere
92 ) Lexis «. a. O. 6. 212.
93 ) Philippovich a. a. O- Bd. I S. 402.
dt) Darüber Liilße a. a. O. S. 544 ff.