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sie dem Sinn nach wirtschaftlicher Natur und kein Spiel zu
sein brauchen, doch insoweit keine Versicherungen, als sie die
Garantie nicht durch die Vereinigung der Versicherten selbst
bieten.
Da es möglich ist, daß unter besonders günstigen Verhältnissen
sich für eine Wirtschaft die Bereitstellung durch Sparen
trotzdem als ökonomisch erweist, so liegt es nahe, diese eigene
Deckung als sogenannte Selb st Versicherung zur Versicherung
zu rechnen. Eine solche eigene Deckung aber, „die Nückstellung
von Deckungsmitteln einer Einzelwirtschaft für den
durch einen drohenden Verlust ihr selbst erwachsenden Vermögensbedarf"
115 ) will die Sicherung ökonomischer bewerkstelligen
als durch Versicherung, da die aufzuwendenden Prämien
gegenüber den zu erwartenden Ersatzleistungen zu groh sein
würden; gleichwohl aber ist eine solche Eigendeckung keine Versicherung.
„Die Selbstversicherung nimmt der Einzelwirtschaft
das Risiko, ihr Sparziel zu spät zu erreichen, nicht ab, und das
Einkommen bleibt abhängig von den Ansprüchen des ungewissen
Bedarfs." 116 ) Versicherung i st er st dann vorhanden,
wenn ein solches Sparen in einer Gemeinschaft
erfolgt, welche den Zufall in der Weise ausnützen
kann, daß eine Verbilligung der Bereitstellung
zugleich mit einer Sicherheit der Bereitstellung
verbunden ist.
2. Wenn man daher die Versicherung als ein gemeinschaftliches
Sparunternehmen bezeichnet hat,"Z
so ist dies jedoch nur im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen.
Privatwirtschaftlich dagegen bedeutet die Versicherung nicht ein
ns) Wörner a, a. 9. S. 23.
n6 ) Fischer a. a O. S. 21.
m ) Predöhl, Begriff und Wesen des Lebensversicherungsvertrages
(Zeitschr. f. d. g Landelsrecht, Stuttgart 1875) S. 465ff.; Leuckfeld,
Die Theorie der Versicherung in der deutschen Wiffenschaft (Zeitschr. f.
d. g. Versich.-Wissenschaft, Berlin 1901) S. 237 f. und insbesondere
Conrad a. a. O. Bd. II S. 533f.; auch Wagner (a. a. 9. S. 958f.,
S. 1009 § 36) hat die Ähnlichkeit mit der Sparkasseneinrichtung, aber
auch ihren Unterschied hervorgehoben.