Full text : Versicherung und Wirtschaft

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Bedürfnisbefriedigung  sich  zu  schaffen  trachtet,  tritt  hier  gewissermaßen ­
  Kurzschluß  (zwischen  Bedürfnis  und  Befriedigung)
ein  durch  fehlerhafte  (vom  Gesetz  und  der  sozialen  Ordnung
nicht  gewollte)  Benutzung  sonst  regelrechter  Kräfte."  Das  Wesen
des  Spiels  bestehe  mithin  darin,  „daß  durch  illusorische,  selbstgesetzte
  (nicht  von  der  Natur  gegebene)  Kausalitätsbeziehungen
unter  möglichster  Anlehnung  an  den  soliden  Wirtschaftsgang
Vermögensübergänge  hervorgerufen  werden."  Die  Wette  aber
sei  nur  eine  besondere  Art  des  Spiels.  Der  Unterschied  bestehe
darin:  „daß  bei  Wetten  eine  Meinungsverschiedenheit  aus
wahrer  Überzeugung  ausgetragen  werde,  also  ein  ernstlicher
solider  Anlaß,  ein  gewisser  Lebensernst  vorliegt."  Man  muß
daher  von  der  Wette  das  Spiel  im  engern  Sinn  scheiden.
„Demnach  ist  Spiel  im  engern  Sinn  derjenige  Spielvertrog,
der  ohne  ernstlichen  Anlaß  von  einem  beliebigen  Ereignis,
Vermögensübergänge  abhängig  macht,  während  dies  bei  der
Wette  aus  Anlaß  einer  ernsten  Meinungsverschiedenheit  geschieht." ­

Die  Versicherung  ist  daher  von  dem  Spiel  im  eigentlichen
Sinne  scharf  getrennt,  denn  sie  gehört  zur  Arbeit:  sie  benutzt ­
  aleatorische  Vorgänge,  die  mit  der  wirtschaftlichen ­
  Tätigkeit  in  natürlichem  Zusammenhang
stehen  zur  Beseitigung  der  in  der  Unvorhersehbarkeit  künftigen
Geschehens  liegenden  wirtschaftlichen  Unsicherheit.  Das  Spiel,
insbesondere  das  Lotteriespiel,  schafft  sich  solche  Vorgänge,
um  damit  dem  Spieltrieb  zu  dienen.  Es  ist  keine  Versicherung,
wenn  auf  das  Leben  fremder  Personen,  die  keine  Beziehung
zur  Wirtschaft  haben,  eine  sogenannte  Versicherung  genommen
wird;  das  ist  Spiel.  Deshalb  sind  die  Versicherungen  auf  das
Leben  des  Papstes,  der  Kaiser  als  Wettversicherungen  stets  verboten ­
  gewesen.  Es  ist  aber  kein  Spiel,  wenn  ein  Schaubudenbesitzer ­
  sich  einen  Ersatz  versprechen  läßt  für  den  Fall,  daß  es
an  einem  bestimmten  Tag  regnen  sollte. m )
Aber  dieses  wirtschaftliche  Moment  bedeutet  aüein  nur

U1 )  Siehe  dazu  unten  S.  58  §  13.
            
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