Full text : Versicherung und Wirtschaft

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eine  Scheidung  des  Spiels  von  den  wirtschaftlich  berechtigten
aleatorischen  Geschäften.  Auch  für  die  Spekulation  ist  das
aleatorische  Moment,  das  Spielrisiko,  das  wesentliche. 112 )  Uber
sie  ist  auf  Gelderwerb  gerichtet  und  reiht  sich  somit  unmittelbar ­
  an  den  erwerbswirtschaftlichen  Vorgang  an.  Die  Versicherung ­
  dagegen  bedeutet  nicht  einen  Gelderwerb,  sie  ist  nicht  auf
selbständigen  Gewinn  gerichtet,  sondern  sie  will  nur  dazu  dienen,
daß  die  Mittel  und  Kräfte  der  Wirtschaft  dem  Gelderwerb
dienlich  gemacht  werden  können.  Sie  verfolgt  „die  Schaffung
selbständig  neuer  Werte  nicht  als  eigentliche  Absicht,  ihr  Wirken ­
  ist  dem  eigentlichen  Produktivprozeß  gegenüber  vielmehr  nur
ein  subsidiäres.""^)

8  13.
II.  Die  Spartheorie.
1.  Die  eigenartige  Natur  einer  solchen  aleatorischen  Vereinigung, ­
  wie  sie  für  die  Versicherung  charakteristisch  ist,  bringt
es  mit  sich,  daß  die  Versicherung  von  dem  Garantievertrag, ­
  wie  von  der  sogenannten  Sei  bst  Versicherung
durchaus  unterschieden  ist.  Ein  einzelner  Vertrag,  durch
den  jemand  sich  die  Sicherheit  versprechen  läßt,  die  er  selbst
in  Vereinigung  mit  Versicherten  findet,  ist  keine  Versicherung,
nicht  deshalb,  weil  die  rechtliche  Bindung  nicht  ausreicht,  sondern ­
  weil  die  Garantie,  auch  wenn  sie  von  Vielen  versprochen
wird,  keine  Verteilung,  sondern  ein  Merwälzen  der  Last  bedeutet. ­
  " 4 )  So  ist  die  Seeversicherung,  sobald  sie  nicht  in  einer
Vereinigung,  sondern  in  einer  Vereinzelung  abgeschlossen  wird,
keine  Versicherung.  Die  Versicherung  überfälliger  Schiffe,  das
Interesse  eines  Schaubudenbesihers,  daß  es  an  einem  bestimmten ­
  Tag  nicht  regnen  wird,  u.  dgl.,  Versicherungen,  für  die
Lloyds  in  London  den  Hauptmarkl  bilden,  sind  deshalb,  obwohl
112 )  Darüber  Lexis,  Artikel  „Spekulation"  im  Landwörterbuch  d.
St.  S.  671.
"3)  Stephinger  a.  a.  O.  S.  5.
" 4 )  Vgl.  dazu  oben  S.  52f.  Nr.  2  und  Wagner  a.  a.  O.  S.  943,
Gobbi  a.  a.  O.  Nr.  139  f.,  Lexis  im  Verficherungslexikon  S.  215.
            
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