60
Sparen; die Prämie ist vielmehr ein Aufwand, der zur Erzie
lung eines Einkommens geopfert wird. Auch wenn Viele gemein
schaftlich sparen, so sind die Spareinlagen doch keine Prämien,
da sie unter allen Umständen wieder in das Vermögen des
Einzahlers zurückkehren. Wenn die Einzahlungen die Natur
von Spareinlagen verlieren, wenn sie als Entgelt anzusehen
sind für den Kauf einer Sicherheit und deshalb für die Wirt
schaft nur in Gestalt der Gegenleistung, also unter Umständen
überhaupt nicht wieder in das Vermögen zurückkehren, dann
erst ist es eine Versicherung. Mit der Sparkasseneinlage wird
ein im Augenblick verfügbarer Teil des Einkommens für einen
späteren Augenblick verfügbar gemacht. Die Versicherungsprä
mie ist begrifflich nicht unbedingt ein erübrigtes Einkommen,
vielmehr bedeutet sie oft z. B. in den Fällen der Kapitalein
zahlung durch einmalige Prämie, die doch als Typus der Ver
sicherung gelten müssen, einfach eine Hingabe eines Vermögens
teils. Mithin bedeutet die Versicherungsprämie privatwirtschaft
lich kein Sparen, sondern einen Aufwand im wirtschaftlichen Er
werb. 118 )
Faßt man aber die volkswirtschaftliche Funktion der Ver
sicherung ins Auge, und um diese handelt es sich vornehmlich,
so erscheint die Versicherung trotzdem als ein gemeinschaftliches
Sparen, denn das Zufällige gilt nur für den Einzelnen, für
den mit der Ausnutzung des Zufalls der Begriff des Sparens
entfällt. Die Vereinigung hat den Zufall zu überwinden, des
halb erscheint die wirtschaftliche Einrichtung in ihrer Gesamtheit
selbst als eine Ersparung. Ihre Bedeutung liegt gerade darin,
daß das llnökonomische der Ersparung beseitigt wird. Wenn sie
dies nun in einer Vereinigung vermag, bei der für den Einzel
nen die Versicherung die Bedeutung einer Ersparung verliert,
118 ) Der ungeeignete Name „Prämienreserve" kann daher nicht gut
durch das Wort „Prämiensparbeträge" ersetzt werden. Man wird nur
von einer technischen Funktion, von einer sogenannten Sparprämie
sprechen und mit Loewy (Versicherungsmathematik S. l t 3) die Prämien
reserve, „eine auf mathematischer Schätzung beruhende Rücklage der
Versicherungsanstalt", einfach als „Deckungskapital" bezeichnen können.