Full text: Versicherung und Wirtschaft

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fest, kein Zweifel darüber, daß dann nur ein reines Sparkassen 
geschäft vorliegt, das nur den Namen einer Sparversicherung 
trägt. Eine Sparkasse gewährt für ein solches Geldgeschäft 
günstigere Bedingungen als eine Versicherungsgesellschaft, da 
diese ihre Verwaltungskosten einberechnen mutz. So berechnet 
fioetot): 121 ) für eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres 
zu zahlende Versicherungssumme von 1000 M. sind bei einem 
Beitrittsalter von weniger als einem Jahr M. 39,85 zu zahlen. 
Da die Prämien zu 31/2 o/o, die erste jedoch nach Abzug von 
1 Hst o/o der Versicherungssumme für Verwaltungskosten bei vor 
zeitigem Tod zurückgegeben werden sollen, so würden bei einer 
Sparkasse, die 31/2 o/g Zinsen gewährt, nur M. 39,44 jährlich zu 
zahlen sein, um denselben Zweck zu erreichen. Bei der Sparkasse 
würden somit die Einzahlungen niederer sein, bei vorzeitiger 
Zurücknahme würde kein Abzug stattfinden. Der einzige Vorteil 
der Versicherungsform besteht mithin in einer Verhinderung an 
der vorzeitigen Abhebung des Guthabens, sowie in dem Zwang 
zum planmätzigen Sparen. 
Betrachten wir nun demgegenüber eine Erlebensversiche 
rung, bei der die Prämien ohne Zinsen zurückgewährt werden 
sollen. Nach L 0 e w y s Angabe m ) beträgt in einem solchen 
Falle die jährliche Prämie für ein nach 15 Jahren, falls der 
Versicherte noch lebt, zahlbares Kapital von M. 1000,—: 
M. 52,50. Wenn man dagegen bei einer Sparkasse zu Beginn 
jeden Jahres M. 52,20 einlegen würde, so wird man nach 
15 Jahren bei einer Verzinsung von 3 0/0 ebenfalls 1000 M. 
besitzen. Man hat aber den Vorteil, jederzeit über sein Spar 
guthaben frei verfügen zu können und besitzt ausserdem, wenn 
die Einzahlungen abgebrochen werden, autzer den eingezahlten 
Beträgen auch noch die Zinsen. Mithin liegt auch hier die ein 
zige Bedeutung der Versicherungsform in dem Zwang zu regel- 
mätzigem Sparen, während die Sparkasse billiger ist. Datz der 
heilsame Zwang zum Sparen allein diese Form der Versicherung 
m ) Artikel „Sparversicherung" im Versicherungslexikon S. 1144. 
m ) Artikel „Aussteuerversicherung" im Versicherungslexikon S. 184.
	        
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