Full text : Versicherung und Wirtschaft

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als  wirtschaftlich  vorteilhaft  erscheinen  läßt,  kann  wohl  nicht
behauptet  werden.
Wir  stehen  daher  vor  der  eigentümlichen  Tatsache,  daß
die  herrschende  Lehre  einen  Vorgang  lediglich  deshalb  als  Versicherung ­
  ansieht,  weil  er  ein  aleatorisches  Moment  enthält!
Nach  unseren  Ausführungen  kann  aber  ein  aleatorisches  Moment, ­
  das  lediglich  darin  besteht,  daß  die  vorzeitig  Sterbenden
zu  Gunsten  der  das  Endalter  Erreichenden  die  Zinsen  der  eingezahlten ­
  Prämien  verlieren,  allein  für  sich  zur  Kennzeichnung
des  typischen  Vorgangs  der  Versicherung  nicht  verwendet  werden. ­
  Versicherung  ist  er  st  dann  gegeben,  wenn  die
Ausnutzung  des  Zufalls  zur  Vermeidung  der
wirtschaftlichen  Unsicherheit  erfolgt.  Bei  der  sogenannten ­
  Erlebensversicherung  mit  Prämienrückgewähr  aber
liegt  ein  solcher  Zweck  nicht  vor.  Bei  der  Erlebensversicherung
kann  es  sich  nur  darum  handeln:  Es  soll  durch  eine  Vereinigung
der  Einlagen,  die  rechnerisch  dem  Risiko  entsprechen,  nicht  eine
Unterdeckung,  sondern  eine  unwirtschaftliche  Überdeckung,  die
Festlegung  zu  großer  Mittel,  vermieden  werden.  In  der  Tat
wird  diese  Versicherung  von  unzähligen  Personen,  die  wohlhabend ­
  genug  wären,  die  Deckungssumme  sofort  bereit  zu  stellen,
angewendet.  Die  Erlebensversicherung  mit  Prämienrückgewähr
vermag  aber  dieser  Aufgabe,  den  Verlust  an  ökonomischem  Nutzwert ­
  der  Ersparnis  zu  vermeiden,  nicht  gerecht  zu  werden.  Nun
will  es  fast  scheinen,  als  ob  auch  die  Erlebensversicherung  ohne
Prämienrückgewähr  dazu  nicht  imstande  sei.  Denn  während  beim
Sparen  wenigstens  die  nutzlos  bereitgestellten  Einlagen  unter
Zinsgenuß  der  Wirtschaft  verbleiben,  sind  hier  die  Einlagen
verloren.  Daraus  hat  E  o  b  b  i 123 )  den  richtigen  Weg  gezeigt,
indem  er  daraus  hinwies,  daß  die  Versicherung  das  billigere
Mittel  sei.  Die  Bereitstellung  erfordert  einen  Aufwand,  der
unter  Berücksichtigung  des  Zinseszinsergebnisses  dem  Endkapital
entsprechen  muß,  einen  Totalaufwand.  Dies  ist  in  vielen  Fällen
durchaus  unökonomisch,  nämlich  stets  dann,  wenn  die  Ersparung

12s )  a.  a.  O.  Nr.  97  ff.
            
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