Full text : Versicherung und Wirtschaft

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auch  für  eine  beliebige  andere  Eventualität  in  Aussicht  genommen ­
  wird.  Die  Versicherung  aber  erreicht  infolge  ihrer  Eigenart ­
  die  Ausgleichung  der  Ungewißheit  dadurch,  daß  ein  geringerer ­
  Aufwand  als  bei  der  Bereitstellung  durch  Sparen  gemacht
wird.  Diese  Verringerung  des  Aufwands  ist  ökonomisch  so  bedeutsam, ­
  daß  demgegenüber  der  Verlust,  die  absolute  Überdeckung ­
  nicht  mehr  in  Betracht  komint.  Es  ist  wirtschaftlich  unvorteilhafter, ­
  die  ganze  Summe  bereit  zu  stellen  und  sie  so
jedenfalls  der  Wirtschaft  zu  erhalten,  aber  den  Verlust  des  Nutzeffektes ­
  dieses  Eütervorrats  zu  riskieren,  als  eine  verhältnismäßig ­
  nur  geringe  Summe  ganz  aufs  Spiel  zu  setzen.  Damit
ist  aber  auch  die  Grenzlinie  gegen  die  Spartätigkeit  erreicht.
Sobald  die  als  Einsatz  geopferte  Summe  sich  der  als  Einlage
bereitzustellenden  Summe  so  sehr  nähert,  daß  der  Wert  des
Opfers  gegenüber  dem  Risiko  des  Verlustes,  des  Nutzeffekts
der  Einlage  zu  groß  erscheint,  so  würde  die  Versicherung  leinen
Sinn  haben.  Ein  solches  Geschäft  taun  daher  nur  so  abgeschlossen ­
  werden,  daß  das  Opfer  unbedingt  zurückgegeben  wird:
als  Erlebensversicherung  mit  Prämienrückgewähr.  Dann  bedeutet ­
  es  aber  nichts  weiter  als  ein  Sparkassengeschäft.  Die  Erlebensversicherung ­
  mit  Prämienrückgewähr  ist  im  wirtschaftlichen
Sinn  keine  Versicherung.

Kapitel  3.
8  14.
Die  Bestimmung  des  Begriffs  der  Versicherung.
I.  Fassen  wir  nun  die  Ergebnisse  dieser  Untersuchung  zusammen, ­
  so  erscheint  der  Begriff  der  Versicherung,  wie  er  für  die
Volkswirtschaftslehre  in  Betracht  kommt,  in  einem  neuen  Lichte.
Wenn  Hupka*^)  schreibt:  „Der  gemeinsame  und  charakteristische ­
  Zweck  aller  Versicherungen  ist  aber  nicht,  wie  bisher  gelehrt
worden,  die  Vorsorge  für  die  nachteiligen  Folgen  bestimmter

124 )  a.  a.  O.  S.  569,  572.
            
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