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auch für eine beliebige andere Eventualität in Aussicht genommen
wird. Die Versicherung aber erreicht infolge ihrer Eigenart
die Ausgleichung der Ungewißheit dadurch, daß ein geringerer
Aufwand als bei der Bereitstellung durch Sparen gemacht
wird. Diese Verringerung des Aufwands ist ökonomisch so bedeutsam,
daß demgegenüber der Verlust, die absolute Überdeckung
nicht mehr in Betracht komint. Es ist wirtschaftlich unvorteilhafter,
die ganze Summe bereit zu stellen und sie so
jedenfalls der Wirtschaft zu erhalten, aber den Verlust des Nutzeffektes
dieses Eütervorrats zu riskieren, als eine verhältnismäßig
nur geringe Summe ganz aufs Spiel zu setzen. Damit
ist aber auch die Grenzlinie gegen die Spartätigkeit erreicht.
Sobald die als Einsatz geopferte Summe sich der als Einlage
bereitzustellenden Summe so sehr nähert, daß der Wert des
Opfers gegenüber dem Risiko des Verlustes, des Nutzeffekts
der Einlage zu groß erscheint, so würde die Versicherung leinen
Sinn haben. Ein solches Geschäft taun daher nur so abgeschlossen
werden, daß das Opfer unbedingt zurückgegeben wird:
als Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr. Dann bedeutet
es aber nichts weiter als ein Sparkassengeschäft. Die Erlebensversicherung
mit Prämienrückgewähr ist im wirtschaftlichen
Sinn keine Versicherung.
Kapitel 3.
8 14.
Die Bestimmung des Begriffs der Versicherung.
I. Fassen wir nun die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen,
so erscheint der Begriff der Versicherung, wie er für die
Volkswirtschaftslehre in Betracht kommt, in einem neuen Lichte.
Wenn Hupka*^) schreibt: „Der gemeinsame und charakteristische
Zweck aller Versicherungen ist aber nicht, wie bisher gelehrt
worden, die Vorsorge für die nachteiligen Folgen bestimmter
124 ) a. a. O. S. 569, 572.