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auch für eine beliebige andere Eventualität in Aussicht genom
men wird. Die Versicherung aber erreicht infolge ihrer Eigen
art die Ausgleichung der Ungewißheit dadurch, daß ein geringe
rer Aufwand als bei der Bereitstellung durch Sparen gemacht
wird. Diese Verringerung des Aufwands ist ökonomisch so be
deutsam, daß demgegenüber der Verlust, die absolute Über
deckung nicht mehr in Betracht komint. Es ist wirtschaftlich un
vorteilhafter, die ganze Summe bereit zu stellen und sie so
jedenfalls der Wirtschaft zu erhalten, aber den Verlust des Nutz
effektes dieses Eütervorrats zu riskieren, als eine verhältnis
mäßig nur geringe Summe ganz aufs Spiel zu setzen. Damit
ist aber auch die Grenzlinie gegen die Spartätigkeit erreicht.
Sobald die als Einsatz geopferte Summe sich der als Einlage
bereitzustellenden Summe so sehr nähert, daß der Wert des
Opfers gegenüber dem Risiko des Verlustes, des Nutzeffekts
der Einlage zu groß erscheint, so würde die Versicherung leinen
Sinn haben. Ein solches Geschäft taun daher nur so abge
schlossen werden, daß das Opfer unbedingt zurückgegeben wird:
als Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr. Dann bedeu
tet es aber nichts weiter als ein Sparkassengeschäft. Die Er
lebensversicherung mit Prämienrückgewähr ist im wirtschaftlichen
Sinn keine Versicherung.
Kapitel 3.
8 14.
Die Bestimmung des Begriffs der Versicherung.
I. Fassen wir nun die Ergebnisse dieser Untersuchung zusam
men, so erscheint der Begriff der Versicherung, wie er für die
Volkswirtschaftslehre in Betracht kommt, in einem neuen Lichte.
Wenn Hupka*^) schreibt: „Der gemeinsame und charakteristi
sche Zweck aller Versicherungen ist aber nicht, wie bisher gelehrt
worden, die Vorsorge für die nachteiligen Folgen bestimmter
124 ) a. a. O. S. 569, 572.