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Da in den Parteibeiträgen stets die Erträge einer größeren Anzahl
freiwilliger Sammlnngen (Verkauf von Parteibons, Einnahmen der Teller
sammlungen und dergleichen) eingeschlossen sind, ist, wie schon bemerkt, ein
Rückschluß von ihrem Steigen und Fallen auf eine genaue proportionclle
Bewegung der Organisationsstärke in all den Jahren nicht angängig. Man
darf aber soviel folgern, daß jedenfalls von 1896 ab die Zahl der orga
nisierten Parteimitglieder in Berlin ganz erheblich zugenommen hat.
Die Jahresbilanzen der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins für
das fünfte Jahr nach Ablauf des Sozialistengesetzes — 1. Oktober 1894
bis 30. September 1895 — stellten sich nach den im „Vorwärts" veröffent
lichten Berichten wie folgt:
1. Wahlkreis. Vortrag 134,80 Mk. Einnahme 770,37 Mk. Aus-
gäbe 725,24 Mk.
2. Wahlkreis. Einnahme mit Vortrag 6 783,32 Mk.
3. Wahlkreis. Vortrag 335,34 Mk. Einnahme 4666 Mk. Aus
gabe 3750 Mk.
4. W a h l k r e i s. Einnahme 22 744,41 Mk. Ausgabe 22 699,4! Mk.
(davon ca. 13 100 Mk. an die Parieikasse).
5. Wahlkreis. Einnahme 2419,12 Mk. Ausgabe 2217,70 Mk.
6. W a h l k r e i s. Einnahme 10 632,82 Mk. Ausgabe 7255,69 Mk.
Für diesen Verein wird die Mitgliederzahl angegeben. Sie belief sich
Ende November 1895 auf 5487 Personen.
Da fiel der „Köller-Coup". Nachdem im Mai 1895 der Antrag der
Reichsregierung abgelehnt worden war, das Strafgesetzbuch, das Preßgeseh
und das Militärstrafgesetz mit Verschärfungen der Paragraphen gegen Auf
reizung zur Gewalt, Ungehorsam usw. auszustatten, faßte man im preußischen
Ministerium im stillen den Entschluß, wenigstens im Geltungsbereich der
schwarz-weißen Pfähle etwas zu tun, und die Pandhabe bot das Vereins
gesetz des Reaktionsjahres 1850 mit seiner Verbotsbestimmung gegen die
Verbindung politischer Vereine. Man verlegte sich zunächst darauf, das
dazu nötige Belastungsmaterial zu sammeln und zu vervollkommnen. Dieser
Aufgabe unterzog sich der Polizeikommissar von Schöne unter Anspannung
des ganzen Stabes von Spitzeln, über welchen die politische Abteilung der
Berliner Polizei verfügt. Man arbeitete und sammelte bis zum Kerbst 1895,
und kaum ivar der sozialdemokratische Parteitag für jenes Jahr — der
Breslauer Parteitag — vorüber, da war die anscheinend tödliche Schlinge
zugezogen. Der 25. November 1895 sah die ganze politische Polizei
Berlins samt Kilfsmannschaften vom frühen Morgen an auf den Beinen,
überall Laiissuchung vorzunehmen, wo man hoffen konnte, Material für
strafbare Verbindungen innerhalb der Sozialdemokratie aufzutreiben. Auf
dem Bureau des Parteivorstandes, in der Redaktion des „Vorwärts", in den
Privatwohnungen der Abgeordneten Bebel und Singer sowie bei fast sämt
lichen Parteigenossen, die in der Berliner Parteibewegung ein Vertrauens
amt innehatten, bei den Vorstandsmitgliedern der Wahlvereine, bei den
Mitgliedern der Lokalkommission, der Preßkommission, der Agitations
kommission und selbstverständlich bei den Vertrauenspersonen der Partei,
wurde gehaussucht. Wer nach dem Anlaß zur Kaussuchung fragte, erhielt
den Bescheid, es handle sich um den Nachweis, daß die Paragraphen 8
und 14 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 verletzt worden seien, und