Full text : Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

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§  4.  Hygiene  und  Gesundheitsdienst.  Die  Gegend
ist  gesund.  Die  Tätigkeit,  die  in  gut  gelüfteten  Werkstätten  ausgeübt ­
  wird,  setzt  alle  Organe  des  Körpers  in  Bewegung,  ohne  eines
über  Gebühr  zu  ermüden,  und  ist  so  der  Gesundheit  mehr  zuträglich
als  schädlich.  Die  Schlafzimmer  sind  gesund;  sie  liegen  in  der  ersten
Etage.  Kurz,  die  Familie  lebt  unter  guten  hygienischen  Bedingungen; ­
  im  Falle  schwerer  Krankheit  nimmt  sie  ihre  Zuflucht  zu
einem  Arzt  der  Stadt,  der  für  den  Besuch  1,25  Fr.  erhält.  Die
größten  Lasten,  die  sie  bis  jetzt  zu  tragen  hatte,  waren  herbeigeführt ­
  durch  Krankheiten,  denen  drei  kleine  Kinder  zum  Opfer
fielen.
§  5.  Stellung  der  Familie.  Der  Arbeiter  arbeitet  im
Stücklohn 1 ),  in  einer  Werkstatt,  die  er  auf  eigene  Rechnung
mietet;  er  schafft  sich  selbst  die  Werkzeuge  und  die  zur  Ausführung
der  Arbeit  nötigen  Zutaten  an.  Er  engagiert  sich  Hilfskräfte  und
unterscheidet  sich  vom  Unternehmer  im  allgemeinen  nur  dadurch,
daß  er  den  Rohstoff  nicht  besitzt  und  nicht  über  die  Kundschaft
verfügt,  die  seine  Produkte  verbraucht.  Doch  steht  der  Arbeiter
in  Anbetracht  der  Wichtigkeit  seiner  Arbeiten  über  der  Mehrzahl
der  Stücklohnarbeiter.  Er  würde  sich  leicht  zum  Fabrikanten  emporarbeiten, ­
  wenn  er  die  für  diese  Stellung  erforderlichen  Eigenschaften
besäße:  Urteilsfähigkeit,  Voraussicht  und  Ordnungssinn.

Existenzmittel  der  Familie.
§6.  Eigentum  (ohne  Mobiliar  und  Kleidung).  Immobilien
und  Geld.  Gemäß  den  in  der  Arbeiterbevölkerung  dieses  Distrikts
herrschenden  Gewohnheiten  hat  die  Familie  kaum  Ersparnisse  gemacht, ­
  außer,  um  Möbelstücke  und  die  für  die  Ausübung  des  Handwerks ­
  nötigen  Werkzeuge  zu  erwerben;  sie  besitzt  weder  Geld  noch
Immobilien.  Der  Garten,  das  Feld  und  die  Wiese,  die  sie  bewirtschaftet, ­
  sind  in  Pacht  genommen.
Haustiere,  die  das  ganze  Jahr  gehalten  werden:  1  Ziege  =
18,75  Fr.;  2  Hühner  —  2  Fr.  Zusammen  20,75  Fr.

*)  Le  Play  unterscheidet  nicht  den  Stücklohn  des  Fabrikarbeiters  von  der  nur
äußerlich  ähnlichen,  aber  auf  ganz  andersartiger  Grundlage  beruhenden  Löhnungsart
des  Heimarbeiters  und  Handwerkers,  die  ja  als  halb  bzw.  ganz  selbständige  Gewerbetreibende ­
  notwendigerweise  pro  Stück  bezahlt  werden.
            
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