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§ 4. Hygiene und Gesundheitsdienst. Die Gegend
ist gesund. Die Tätigkeit, die in gut gelüfteten Werkstätten ausgeübt
wird, setzt alle Organe des Körpers in Bewegung, ohne eines
über Gebühr zu ermüden, und ist so der Gesundheit mehr zuträglich
als schädlich. Die Schlafzimmer sind gesund; sie liegen in der ersten
Etage. Kurz, die Familie lebt unter guten hygienischen Bedingungen;
im Falle schwerer Krankheit nimmt sie ihre Zuflucht zu
einem Arzt der Stadt, der für den Besuch 1,25 Fr. erhält. Die
größten Lasten, die sie bis jetzt zu tragen hatte, waren herbeigeführt
durch Krankheiten, denen drei kleine Kinder zum Opfer
fielen.
§ 5. Stellung der Familie. Der Arbeiter arbeitet im
Stücklohn 1 ), in einer Werkstatt, die er auf eigene Rechnung
mietet; er schafft sich selbst die Werkzeuge und die zur Ausführung
der Arbeit nötigen Zutaten an. Er engagiert sich Hilfskräfte und
unterscheidet sich vom Unternehmer im allgemeinen nur dadurch,
daß er den Rohstoff nicht besitzt und nicht über die Kundschaft
verfügt, die seine Produkte verbraucht. Doch steht der Arbeiter
in Anbetracht der Wichtigkeit seiner Arbeiten über der Mehrzahl
der Stücklohnarbeiter. Er würde sich leicht zum Fabrikanten emporarbeiten,
wenn er die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften
besäße: Urteilsfähigkeit, Voraussicht und Ordnungssinn.
Existenzmittel der Familie.
§6. Eigentum (ohne Mobiliar und Kleidung). Immobilien
und Geld. Gemäß den in der Arbeiterbevölkerung dieses Distrikts
herrschenden Gewohnheiten hat die Familie kaum Ersparnisse gemacht,
außer, um Möbelstücke und die für die Ausübung des Handwerks
nötigen Werkzeuge zu erwerben; sie besitzt weder Geld noch
Immobilien. Der Garten, das Feld und die Wiese, die sie bewirtschaftet,
sind in Pacht genommen.
Haustiere, die das ganze Jahr gehalten werden: 1 Ziege =
18,75 Fr.; 2 Hühner — 2 Fr. Zusammen 20,75 Fr.
*) Le Play unterscheidet nicht den Stücklohn des Fabrikarbeiters von der nur
äußerlich ähnlichen, aber auf ganz andersartiger Grundlage beruhenden Löhnungsart
des Heimarbeiters und Handwerkers, die ja als halb bzw. ganz selbständige Gewerbetreibende
notwendigerweise pro Stück bezahlt werden.