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großen asiatischen Steppe und bei den Fronbauern des Oremburger
Landes.
Im zweiten Falle ist Mangel an verfügbarem Boden, und die
Existenzmittel bleiben fortan in engen Grenzen. Doch die Familien
väter erhalten weiter die Gewohnheiten der Fruchtbarkeit. Wenig
geübt in vorausschauenden Berechnungen, überlassen sie vertrauens
voll der göttlichen Vorsehung das Geschick ihrer Kinder. Das ist
die Lage der armen Bevölkerung, die auf die Arbeiten in den Städten
und auf dem Lande angewiesen ist. Sie zeigt sich oft bei den
zerrütteten oder zerstörten Völkern, die in den beiden letzten Bänden
dieses Werkes beschrieben sind. Sie ist zahlreich bei den süd
deutschen Stämmen, denen die guten Beispiele der nördlichen Stämme
fremd geblieben sind. Der Ursprung dieser Sachlage liegt gewöhn
lich in den Sitten oder in den geschriebenen Gesetzen, die die natür
lichen Verfügungen der Familienväter hindern, und die die Kinder
zu fortwährender Teilung der Brocken der väterlichen Erbschaft er
mächtigen, wie winzig sie auch durch die vorhergegangenen Teilungen
geworden sein mögen. Zuerst werden die Erben zu dieser Teilung
durch den Geist der Neuheit getrieben, durch das Vergessen der
Tradition und die Unkenntnis der wahren Gründe des Wohlergehens,
und bald finden sie in ihrer Parzelle mehr ein Hindernis des Fort
schritts als ein Mittel des Erfolges. So gelangen sie schließlich
in die Lage der armen Eigentümer. Aller Mittel beraubt, müssen
sie sich dann zur Auswanderung entschließen. Aber sie verfügen
nicht über die Mittel, die die Bauern des Nordens ihren aus
wandernden Kindern sichern, und daraus rekrutiert sich die „arme
Auswanderung“. Viele deutsche Verwaltungen bemühen sich zwar,
durch Heiratsverbote der Vermehrung dieses Teiles der Bevölkerung
zu begegnen; aber die Beobachtungen, die in den folgenden Bänden
erwähnt sind, lassen keinen Zweifel an der Unsittlichkeit und
Unmöglichkeit solcher Maßnahmen.
Im dritten Falle endlich hat die ländliche Bevölkerung, die auf
einem ganz besetzten Boden lebt, die glückliche und solide Lage
bewahrt, die das Wort „Bauer“ ausdrückt. Die Familienväter, die
frei von jeder gesetzlichen Fessel in bezug auf den Gebrauch ihrer
Güter leben und der Sitte der „Stammfamilie“ unterworfen sind,
übertragen dem Anerben, den sie auswählen, das ganze Eigentum
am Familiengute. Geleitet von der üblichen Vorsicht, nehmen Vater
und Erbe von den Produkten einzig das, was zur Erhaltung der
Familie unentbehrlich ist; der Überschuß, d. h. der Reinertrag der