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ung vom Wesen der „Arbeiterfamilie“ im Sinne einer umfassenden
Gemeinschaft naturgemäß dahin geführt wird, auch bei den Kultur
völkern vorzugsweise diejenigen „Arbeiterfamilien“ seiner Beobach
tung zu unterziehen, die noch viel von jenem alten Charakter sich
bewahrt haben. So sagt er schon in der Einleitung zur ersten Auf
lage seiner „Ouvriers europeens“ geradezu, er habe nur diejenigen
Arbeiter beobachtet, die sich mehr oder weniger von der
Eigenschaft eines Eigentümers oder kleinen Unter
nehmers bewahrt haben.
An diesem Grundsätze hat Le Play allerdings später nicht
streng festgehalten. Aber im wesentlichen bleibt sein Absehen auch
dann darauf gerichtet, die Familien zu beobachten, bei denen sich
Erwerbswirtschaft und Verbrauchswirtschaft noch nicht vollkommen
getrennt haben.
Den damit begrenzten Kreis der „Arbeiterfamilien“ teilt er in
sieben große Gruppen, die er jedoch nur in der ersten Auflage
systematisch in einem großen Tableau zusammenstellt. Dieses
Tableau ist als Anhang I unserer Untersuchung abgedruckt. Da
bei verwendet er als wesentliches Kriterium für die Lage der
Arbeiterfamilie die Art und Dauer des ArbeitsVerhält
nisses.
Le Play kennt drei Hauptarten des Arbeitsverhältnisses: das
erzwungene, das freiwillig-dauernde und das kurz
dauernde Arbeitsverhältnis. Im Orient herrschte zur Zeit Le
Plays noch das erzwungene, in Mitteleuropa noch das freiwillig
dauernde, in Westeuropa schon das kurzdauernde Arbeitsverhältnis.
An unterster Stelle stehen die Dienstboten (ouvriers-
domestiques). Sie gehören zum Haushalt des Herrn, für dessen
Rechnung sie ausschließlich arbeiten; sie werden nur oder fast nur
nach ihren Bedürfnissen entlohnt und können sowohl Eigentümer
wie Nichteigentümer sein; gewöhnlich ist nur die Kleidung ihr
Eigentum. Die übrigen Klassen sind dadurch vor den Dienstboten
ausgezeichnet, daß sie Haushaltungsvorstände sind und neben
der Kleidung wenigstens noch Mobilien besitzen. Le Play bezeich
net sie als „Nicht-Eigentümer“, wenn sie keinen Grundbesitz haben;
meist haben sie aber bewegliche Werte: Vieh, Arbeitsgeräte oder
gar größere Summen Geldes. Zu ihnen gehören zunächst die
Tagelöhner (journaliers), deren Lohn nach der Zahl der ge
leisteten Arbeitstage bestimmt wird und die Stückarbeiter
(tächerons), bei denen sich der Lohn nach der Menge der geleisteten