Full text : Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

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ung  vom  Wesen  der  „Arbeiterfamilie“  im  Sinne  einer  umfassenden
Gemeinschaft  naturgemäß  dahin  geführt  wird,  auch  bei  den  Kulturvölkern ­
  vorzugsweise  diejenigen  „Arbeiterfamilien“  seiner  Beobachtung ­
  zu  unterziehen,  die  noch  viel  von  jenem  alten  Charakter  sich
bewahrt  haben.  So  sagt  er  schon  in  der  Einleitung  zur  ersten  Auflage ­
  seiner  „Ouvriers  europeens“  geradezu,  er  habe  nur  diejenigen
Arbeiter  beobachtet,  die  sich  mehr  oder  weniger  von  der
Eigenschaft  eines  Eigentümers  oder  kleinen  Unternehmers ­
  bewahrt  haben.
An  diesem  Grundsätze  hat  Le  Play  allerdings  später  nicht
streng  festgehalten.  Aber  im  wesentlichen  bleibt  sein  Absehen  auch
dann  darauf  gerichtet,  die  Familien  zu  beobachten,  bei  denen  sich
Erwerbswirtschaft  und  Verbrauchswirtschaft  noch  nicht  vollkommen
getrennt  haben.
Den  damit  begrenzten  Kreis  der  „Arbeiterfamilien“  teilt  er  in
sieben  große  Gruppen,  die  er  jedoch  nur  in  der  ersten  Auflage
systematisch  in  einem  großen  Tableau  zusammenstellt.  Dieses
Tableau  ist  als  Anhang  I  unserer  Untersuchung  abgedruckt.  Dabei ­
  verwendet  er  als  wesentliches  Kriterium  für  die  Lage  der
Arbeiterfamilie  die  Art  und  Dauer  des  ArbeitsVerhältnisses. ­

Le  Play  kennt  drei  Hauptarten  des  Arbeitsverhältnisses:  das
erzwungene,  das  freiwillig-dauernde  und  das  kurzdauernde ­
  Arbeitsverhältnis.  Im  Orient  herrschte  zur  Zeit  Le
Plays  noch  das  erzwungene,  in  Mitteleuropa  noch  das  freiwilligdauernde, ­
  in  Westeuropa  schon  das  kurzdauernde  Arbeitsverhältnis.
An  unterster  Stelle  stehen  die  Dienstboten  (ouvriersdomestiques).
  Sie  gehören  zum  Haushalt  des  Herrn,  für  dessen
Rechnung  sie  ausschließlich  arbeiten;  sie  werden  nur  oder  fast  nur
nach  ihren  Bedürfnissen  entlohnt  und  können  sowohl  Eigentümer
wie  Nichteigentümer  sein;  gewöhnlich  ist  nur  die  Kleidung  ihr
Eigentum.  Die  übrigen  Klassen  sind  dadurch  vor  den  Dienstboten
ausgezeichnet,  daß  sie  Haushaltungsvorstände  sind  und  neben
der  Kleidung  wenigstens  noch  Mobilien  besitzen.  Le  Play  bezeichnet ­
  sie  als  „Nicht-Eigentümer“,  wenn  sie  keinen  Grundbesitz  haben;
meist  haben  sie  aber  bewegliche  Werte:  Vieh,  Arbeitsgeräte  oder
gar  größere  Summen  Geldes.  Zu  ihnen  gehören  zunächst  die
Tagelöhner  (journaliers),  deren  Lohn  nach  der  Zahl  der  geleisteten ­
  Arbeitstage  bestimmt  wird  und  die  Stückarbeiter
(tächerons),  bei  denen  sich  der  Lohn  nach  der  Menge  der  geleisteten
            
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