50
») 0. E., 1. Aufl., 23.
häufiger und dauernder beschäftigt als diese, und so sind die mannig
faltigsten Lösungen gefunden worden. Besonders drei Arten von
„Subventionen“ lassen sich unterscheiden: einmal die Nutz
nießungsrechte (proprietes regues en usufruit); die gebräuch
lichsten sind solche an Wohnung, landwirtschaftlichen Grundstücken
und Haustieren; weniger oft erscheinen solche an Betriebskapital,
zinslose oder gering verzinsbare Darlehen. Ihnen nahe stehen die
Gebrauchsrechte (droits d’usage sur les proprietes), die sich
nur darin von ersteren unterscheiden, daß sie nie das ausschließ
liche Verfügungsrecht über das Eigentum oder seine Produkte ver
leihen. Sie sind sehr weit verbreitet. Oft sind es Hechte an gemein
schaftlichem Besitz, so z. B. an der Arbeitsstätte und den Arbeits
werkzeugen (Backofen, Schlachthaus, Mühle, Wein- und Ölpresse usw.).
Einen anderen Charakter hat wieder das Recht der Nachlese, das
von größeren Besitzern gewährt wird. Die wichtigsten Hechte dieser
Art sind aber die auf freie Erzeugnisse der Natur. Hierher ge
hören: Gras-, Heu- und Streumachen, Viehweide, Jagd, Fischfang,
das Recht auf die wildwachsenden Waldfrüchte und Pilze, auf Werk-
und Brennholz, auf Torf, Rohr, Steine usw. Während diese beiden
Arten von Rechten nur indirekt die menschlichen Bedürfnisse be
friedigen, dient die dritte Kategorie direkt diesen Bedürfnissen.
Le Play nennt sie die Überlassung von Naturalgütern
und Natural-Leistungen (allocations d’objets et Services):
Nahrung, Wohnung, Kleidung, Gespanndienste usw.
An dritter Stelle der Einnahmen steht der Arbeitslohn
(salaire). Nur in Westeuropa, wo vorübergehende Arbeitsverhält
nisse Vorkommen, hat dieses Wort einen präzisen Sinn, nämlich den
der Entlohnung für geleistete Arbeit. Wo die ArbeitsVerhältnisse
Unternehmer und Arbeiter dauernd aneinander ketten, richtet sich
das Entgelt für die Arbeit nach den Bedürfnissen des Arbeiters
und seiner Familie; dadurch wird die Solidarität beider Klassen ge
währleistet;
die öffentliche Ordnung wird gestört, sobald diese gebieterische Notwendigkeit
nicht mehr befriedigt wird, zumal wenn der intellektuelle und sittliche Zustand
der Bevölkerung noch nicht genügend entwickelt ist 1 ).
Die Arbeiten, für die der Lohn gezahlt wird, sind besonders wichtig,
weil sie gewöhnlich die Haupteinnahmequelle bilden; sie bilden das
entscheidende Merkmal für die Eigenart der Familie: