Full text : Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

50

»)  0.  E.,  1.  Aufl.,  23.

häufiger  und  dauernder  beschäftigt  als  diese,  und  so  sind  die  mannigfaltigsten ­
  Lösungen  gefunden  worden.  Besonders  drei  Arten  von
„Subventionen“  lassen  sich  unterscheiden:  einmal  die  Nutznießungsrechte ­
  (proprietes  regues  en  usufruit);  die  gebräuchlichsten ­
  sind  solche  an  Wohnung,  landwirtschaftlichen  Grundstücken
und  Haustieren;  weniger  oft  erscheinen  solche  an  Betriebskapital,
zinslose  oder  gering  verzinsbare  Darlehen.  Ihnen  nahe  stehen  die
Gebrauchsrechte  (droits  d’usage  sur  les  proprietes),  die  sich
nur  darin  von  ersteren  unterscheiden,  daß  sie  nie  das  ausschließliche ­
  Verfügungsrecht  über  das  Eigentum  oder  seine  Produkte  verleihen. ­
  Sie  sind  sehr  weit  verbreitet.  Oft  sind  es  Hechte  an  gemeinschaftlichem ­
  Besitz,  so  z.  B.  an  der  Arbeitsstätte  und  den  Arbeitswerkzeugen ­
  (Backofen,  Schlachthaus,  Mühle,  Wein-  und  Ölpresse  usw.).
Einen  anderen  Charakter  hat  wieder  das  Recht  der  Nachlese,  das
von  größeren  Besitzern  gewährt  wird.  Die  wichtigsten  Hechte  dieser
Art  sind  aber  die  auf  freie  Erzeugnisse  der  Natur.  Hierher  gehören: ­
  Gras-,  Heu-  und  Streumachen,  Viehweide,  Jagd,  Fischfang,
das  Recht  auf  die  wildwachsenden  Waldfrüchte  und  Pilze,  auf  Werkund
  Brennholz,  auf  Torf,  Rohr,  Steine  usw.  Während  diese  beiden
Arten  von  Rechten  nur  indirekt  die  menschlichen  Bedürfnisse  befriedigen, ­
  dient  die  dritte  Kategorie  direkt  diesen  Bedürfnissen.
Le  Play  nennt  sie  die  Überlassung  von  Naturalgütern
und  Natural-Leistungen  (allocations  d’objets  et  Services):
Nahrung,  Wohnung,  Kleidung,  Gespanndienste  usw.
An  dritter  Stelle  der  Einnahmen  steht  der  Arbeitslohn
(salaire).  Nur  in  Westeuropa,  wo  vorübergehende  Arbeitsverhältnisse ­
  Vorkommen,  hat  dieses  Wort  einen  präzisen  Sinn,  nämlich  den
der  Entlohnung  für  geleistete  Arbeit.  Wo  die  ArbeitsVerhältnisse
Unternehmer  und  Arbeiter  dauernd  aneinander  ketten,  richtet  sich
das  Entgelt  für  die  Arbeit  nach  den  Bedürfnissen  des  Arbeiters
und  seiner  Familie;  dadurch  wird  die  Solidarität  beider  Klassen  gewährleistet; ­

die  öffentliche  Ordnung  wird  gestört,  sobald  diese  gebieterische  Notwendigkeit
nicht  mehr  befriedigt  wird,  zumal  wenn  der  intellektuelle  und  sittliche  Zustand
der  Bevölkerung  noch  nicht  genügend  entwickelt  ist 1 ).
Die  Arbeiten,  für  die  der  Lohn  gezahlt  wird,  sind  besonders  wichtig,
weil  sie  gewöhnlich  die  Haupteinnahmequelle  bilden;  sie  bilden  das
entscheidende  Merkmal  für  die  Eigenart  der  Familie:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.