Full text: Konzentrationstendenzen im badischen Bankgewerbe

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Die Präliminarien zur Fusion in die Rheinische Creditbank 
wurden in den Verhandlungen im Sommer 1907 abgeschlossen, 
wonach ein enges Freundschaftsverhältnis zwischen beiden 
Banken zustande kam, dem ein Jahr später das völlige Auf 
gehen des über 40 Jahre bestehenden, für die gesamte Schwarz 
wälder Industrie überaus segensreich wirkenden Triberger Credit- 
instituts in die Rheinische Creditbank folgte. Am 1. Juli 1909 
wurde die Fusion perfekt. 
Zum Umtausch der Schwarzwälder Bankaktien (4 Mill. M.) 
wurden 2 1 / 3 Mill. von den gleichzeitig neu emittierten 10 Mill. M. 
jungen Rheinischen Creditbankaktien und dazu erworbene 
165000 M. im Verhältnis von 2 : 3 unter 5 °/ 0 iger Aufzahlung 
verwandt. Die Zentrale in Triberg wurde als neue Filiale über 
nommen, während die Niederlassungen in Furtwangen und Vil- 
lingen, Lörrach und Zell i. W. als Agenturen aufrecht erhalten 
wurden, derart, daß die beiden ersteren der Triberger Filiale 
unterstellt und die beiden letzteren von der Freiburger Filiale 
abhängig gemacht wurden. 
Die Transaktion vollzog sich glatt. Die buchmäßigen Re 
serven des Schwarzwälder Bankvereins wurden zusammen mit 
dem Fusionsgewinn als stille Reserven in die Bilanz aufgenom 
men. Diese Fusion hatte dem Mutterinstitut wiederum einen 
beträchtlichen Geschäftszuwachs zugeführt, der sich in den immer 
stetig wachsenden Gesamtumsätzen deutlich wiederspiegelt. 
Noch im gleichen Jahre erfuhr das starke Creditinstitut 
eine weitere Ausdehnung seiner Machtsphäre durch Übernahme 
des schon seit mehreren Jahren in den Kreis ihrer Dezentrali 
sations-Dispositionen einbezogenen, im Jahre 1874 gegründeten 
Bankhauses August Schneider & Co. in Pirmasens, das schon 
seit Jahren in freundschaftlichem Geschäftsverkehr mit ihr stand. 
Nach längeren Verhandlungen wurde dieses Bankhaus ebenfalls 
in eine neue Filiale der Rheinischen umgewandelt unter Über 
nahme der Geschäftsbeziehungen des alten Instituts. Dabei 
behielt sich das Mutterinstitut vor, von den übernommenen Ak 
tiven und Passiven die ihr nicht genehmen Konten mit einer 
halbjährigen Kündigungsfrist auszuscheiden.
	        
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