8. Der Komprador.
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Stellung eine Kaution zu leisten hat, die im Hinblick auf seine sogleich zu erwähnenden
vielerlei Pflichten nicht gering bemessen zu sein pflegt, in Hongkong bis zu 500 000
mexikanischen Dollars oder 1 Million Jl ansteigt. Auf diese für den Ausländer so
bequeme Praxis der Garantierung geht es zurück, daß der Chinese in so weiten
Kreisen den Ruf ungewöhnlicher Ehrlichkeit genießt; denn ein Garantierter meide*
natürlich im wohlverstandenen eigenen Interesse jede offene Unehrlichkeit, die die
Garantiepflicht des Kompradors in Kraft treten läßt, und entschädigt sich dafür um so
reichlicher durch die „squeero" genannten kleinen Übervorteilungen, für die jeder
Chinese eine seltene Begabung besitzt, und die, wenigstens einem Ausländer gegenüber,
schrankenlos erlaubt erscheinen, jedenfalls nicht unter die Garantie des Kompradors
fallen. Diese Praxis hat aber auch die Folge, daß im Geschäft des fremden
Kaufmanns eine Art Nebenregierung großgezogen wird; es findet sich in der Firma
eine Persönlichkeit, die aus einen wichtigen Teil der Angestellten einen Einfluß hat,
hinter dem derjenige des eigentlichen Chefs des Hauses zurücksteht. Und diese Persönlichkeit,
die über ihre Umgebung bereits so weit hervorragt, hat eine noch viel weitergehende
Machtbefugnis gewonnen hauptsächlich durch zwei Momente, erstens durch
die sprachlichen Verhältnisse und zweitens durch die Geldverhältnisse in China.
In fast allen Ländern ist es üblich, daß der zugezogene fremde Kaufmann am
meisten selbst dazu beiträgt, eine sprachliche Verständigung mit der einheimischen Bevölkerung
zu ermöglichen; lernt er auch nicht, die Sprache seines Aufenthaltsortes
völlig zu beherrschen, so lernt er doch so viel, daß er das meiste verstehen kann.
Insbesondere der deutsche Kaufmann ist ja bekannt für seine Sprachkenntnis und
Sprachgewandtheit. So bedient sich der fremde Kaufmann im geschäftlichen Verkehr
— um nur ein paar Beispiele aus der Nähe Chinas anzuführen — in Singapore der
leicht zu erlernenden malaiischen Sprache, in Japan eines, wenn auch stark korrumpierten
Japanisch. In China ist das anders. In China trägt nicht der Ausländer,
sondern der Chinese am meisten dazu bei, eine sprachliche Verständigung zu ermöglichen.
In China ist die Geschäftssprache zwischen Einheimischen und Fremden bekanntlich
das sog. Pidgin-Englisch (d. h. Geschäfts-Englisch, da auf Pidgin-Englisch
pidgin = business).
Da nun mit verschwindenden Ausnahmen die Sprache des Landes dem fremden
Kaufmann ein Buch mit sieben Siegeln bleibt, so ist dieser im Verkehr mit chinesischen
Kaufleuten, die regelmäßig natürlich nicht Pidgin-Englisch können, überall aus seine
chinesischen Angestellten, in erster Linie also seinen verantwortlichen Komprador,
angewiesen. Diesem liegt denn auch als Hauptaufgabe ob, chinesische Kunden heranzuziehen.
Dazu spornt ihn die Provision an, die jede Geschäftsvermittlung ihm einbringt.
Aber auch nur er, nicht der fremde Chef des Hauses, ist in der Lage, die
Bonität der herangezogenen chinesischen Kunden zu beurteilen; der Komprador muß
infolgedessen auch — wodurch er zugleich vor einer leichtsinnigen Ausdehnung des
fremden Geschäftes bewahrt wird — die Bürgschaft für die Kunden, die er seinem
Chef zuführt, übernehmen. Er muß bei jeglichem Geschäftsabschluß mit einem Chinesen
sich durch seine Unterschrift seinem Chef gegenüber verpflichten, für die Abnahme
und die Bezahlung der bestellten Waren persönlich einzustehen. Die Hauptsache
ist aber, daß der fremde Kaufmann auch nur mit Hilfe eines chinesischen
Angestellten — schriftlich wie mündlich — mit seinen chinesischen Kunden verhandeln
kann, und da er die Verhandlungen, die sein Komprador führt, nicht oder doch nur
höchst unzureichend zu kontrollieren vermag, so ist er fast hilflos seinem chinesischen
Angestellten ausgeliefert. Daß so ohne sein Wissen manche Vereinbarungen getroffen
werden, die wohl im Interesse des Kompradors, nicht oder doch nur zum geringeren
Teil in demjenigen des fremden Kaufmanns liegen, dürfte für jeden, der auch nur
einen oberflächlichen Einblick in den Charakter der Chinesen gewonnen hat, unzweifel-