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60 Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangswerte usw.?
tung gerecht würde. Auch das wäre aber nur durchführbar,
wenn die Aenderungen des Geldwerts während des Jahres nicht
gar zu plotzkch und unregelmäßig gewesen, nicht in gar zu
Zwischenräumen eingetreten sind, sich vielmehr noch
mnigermaßen längere Jahresabschnitte mit leidlich stabilem
Geldwerte unterscheiden lassen. Auch diese Voraussetzung war
^"kgstens bis vor kurzem nicht gegeben und ist auch für die
n °* keineswegs sichergestellt, namentlich nicht, wenn
e °i ?t ^ to ,! 9Un , 9en unb Preissteigerungen, wenn nötig,
gewaltsam, Einhalt geboten wird.') Wäre sie es aber selbst
n0db < tC . 3 E tocite hinzukommen, daß sich die Stärke
der Benutzung und infolgedessen der Abnutzung einigermaßen
gleichmäßig auf die Zeitabschnitte verteilte. Das wird ^in
vielen Fallen zutreffen, in vielen aber auch nicht. Jedenfalls
kann man al diesen Veränderungen des Geldwerts und der
starke der Abnutzung innerhalb des Jahres bei einer Ein-
koinmensteuerveranlagung aus steuertechnischen Gründen nickt
nachgehen. J
Aber auch grundsätzliche Erwägungen lassen sich — und
insofern muß ich das a. a. O. Gesagte einschränken — gegen
,-L-? UgrUnbe e9Un9 eines mittleren Iahreswerts oder eines
Schätzungswerts geltend machen. Wohl ist es richtig, daß
,lch der Wertverzehr durch Abnutzung nach dem Werte in
,edem Augenblicke der Benutzung richtet. Aber die Einkoin-
mensteuer, mag_ sie nun auf dem Standpunkte der Schanz-
fchen Rernvermogenszugangstheorie oder auf dem der Quellen-
theorre stehen, geht nur den Jahresergebnissen der
eir^elnen Zweige der Wirtschaft des Steuerpflichtigen nach,
nicht den einzelnen Vorgängen innerhalb dieser Wirtschafts
zweige. Sie fragt daher grundsätzlich nicht danach, in welchem
Zeit punkte des für die Besteuerung maßgebenden Zeit»
ra L m -£ ei ü: e Einnahme erzielt oder eine Aufwendung qe-
nnrcht ist. Gerade deshalb bereitet die Einkommensteuer, wie
ich in lungster Zeit in meinen Aufsätzen in Nr. 9 Jahrg 2 von
und Wirtschaft", in Nr. 50 des „Wiederaufbau" und
I'l 0/^0 2ahrg. 6 der „Mitteilungen der Steuerstelle des
Reichsverbandes der deutschen Industrie" näher dargelegt
habe, der Anpassung an eine schwankende Währung stärkere
ylndernisse als irgend eine andere Steuer. Es würde eine
Durchbrechung des ganzen Systems der Einkommensteuer be-
„ i 'flusch gegenüber dem Gastwirtsgewerbe, in den Sommer-
und Winterfrischen und Badern, das durch seine Preise zum
? Een Teck an der Verschleppung deutschen Geldes in das Aus-
1 la *l b f ^ rc & dw massenhaften Auslandsreisen die Schuld trägt
und sich ,etzt anzuschicken scheint, aus der behördlichen Er
schwerung der Auslandsreisen durch weitere Preisstei^runqen
Vorteil zum Schaden des Mittelstandes zu ziehen