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Es waren freilich lauter Kleinbetriebe, die ohne Zapfen
wirte ihr Produkt im eigenen Hause verschänkten.
Es wurde schon im 13. Jahrhundert in München gebraut,
wie eine von Herzog Ludwig dem Strengen im Jahre 1286
dem Heil. Geistspitale erteilte Bierbrauereigerechtsame beweist;
im Jahre 1370 gab es in München aber erst drei Bierbraue
reien, von welchen eine schon im Jahre 1325 unter Kaiser
Ludwig dem Bayern Iandesfürstlidies Eigentum war. Der Ver
brauch an Bier scheint damals in München noch sehr gering
gewesen zu sein; Meth und Wein bildeten bis ins 15. Jahr
hundert das Hauptgetränk der Münchener Bevölkerung; bis
dahin wurde auch in der Bierbrauerei die warme Gärung
(sog. Obergärung) angewendet. Mit der Einführung der bis
auf den heutigen Tag beibehaltenen kalten Gärung (sog.
Untergärung), welche ins 15. Jahrhundert fällt, stieg der Ver
brauch des braunen Gerstenbieres, und im Jahre 1500 finden
wir schon 38 Bierbrauereien in München. Inzwischen waren,
wie dies auch in der Folge wiederholt geschah, sowohl vom
Magistrat wie vom Landesfürsten verschiedene Brauordnungen
erlassen worden. Im Jahre 1616, in welchem abermals eine
neue Bierordnung erschien, befanden sich in München be
reits 69 Brauereien; deren Zahl ging bis Ende des 18. Jahr
hunderts auf 58 zurück. Nach einer statistischen Übersicht
von Seiffert und Wenng bestanden 1819 61 Brauereien in
München, von welchen jedoch bloß 35 betrieben wurden.
Um jene Zeit beginnt der Aufschwung des Münchener Braue
reigewerbes. Teils die Vervollkommnung der technischen Ein
richtungen in den Brauereien, teils das den Verbrauch meh
rende rasche Wachstum Münchens beförderten diesen Fort
schritt, der sich anfangs nur zögernd, später aber in umso
großartigerer Weise vollzog und zu einer gewaltigen Steige
rung der Erzeugung führte.
Es ist interessant, festzustellen, daß Umstände, welche
sonst die gewerbliche Entwicklung regelmäßig hindern, näm
lich polizeiliche Verordnungen, gerade das Münchener Brau
gewerbe erheblich gefördert haben. Die strengen Polizeivor
schriften für die Brauereien, deren wesentlichste schon im
Jahre 1516 erlassen wurde, haben den Grund zu dem Ruf