Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

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entwarf  das  genannte  Projekt  ein  Schleppbahnsvstem.  das  die
größten  Jndustriewerke  mit  dem  Gleiwitzer  Kanalhafen  verband.
So  aussichtsreich  der  Entwurf  auch  war,  scheiterte  er  doch
an  den  zuwiderlaufenden  Staatsbahninteressen.  Bei  dem  mehr
als  z.  B.  in  Rheinland-Westfalen  überwiegenden  Anteil  der
Eisenbahn  an  dem  Verkehr  der  Industrieprodukte  Oberschlestens
fürchtete  die  Staatsbahnverwaltung  für  die  Rentabilität  der
oberschlesischen  Bahnen,  wenn  ein  Groß-Klodnitzkanal  einerseits
den  Gesamtperpendikulärverkehr  voin  Jndustrierevier  nach  dem
Coseler  Oderhafen  und  anderseits  einen  bedeutenden  Anteil  an
den  Transporten  nach  dem  weiteren  Inland  an  sich  bringen
würde.  Vom  Standpunkt  des  Staatsbahninteresses  lag  zum
Bau  des  Großkanals  durchaus  keine  Veranlassung  vor,  da  sie  damals ­
  noch  jeder  voraussichtlichen  Verkehrssteigerung  gewachsen
erschien,  also  nichts  abzugeben  gezwungen  war,  in  welchem  Falle
die  Eisenbahnverwaltung  sich  dagegen  gerade  im  Ruhrrevier  befand, ­
  wo  sie  denn  auch  deir  Bau  des  Dortmund-Ems-Kauals
eifrig  befiirwortete.  Eine  solche  Jnteressenpolitik  der  Staatsbahn ­
  ist  aber  vom  Standpunkt  dr  Gerechtigkeit  zu  verwerfen,
vor  allem  beruht  sie  auf  der  falschen  Voraussetzung,  daß  eine  leistungsfähige ­
  Wasserstraße  einer  parallellaufenden  Eisenbahn
jedesmal  eine  Transportabnahme  beibringe^),  während  doch  feststeht, ­
  daß  durch  das  Zusammenarbeiten  der  beiden  Verkehrsmittel ­
  nach  dem  Prinzip  der  Arbeitsteilung  eine  gesündere  Differenzierung ­
  der  Verfrachtungen  als  dies  durch  die  Eisenbahnfrachtpolitik ­
  geschieht,  erzielt  wird  und  gewöhnlich  eine  raschere
Verkehrssteigerung  als  Folge  erscheint.
Allerdings  gab  die  Eisenbahnverwaltung  den  industriellen
Interessen  in  der  Art  Raum,  daß  sie  einige  Tarife  ermäßigte,
besonders  1897  den  allgemeinen  Rohstosstarif  bewilligte  sowie
für  Oberichlesien  einige  Ausnahmetarife  (Kohle  und  Erz)  nach
Berlin,  Stettin  und  dem  oft-  und  westpreußischen  Küstengebiet^).
Heute  aber,  wo  die  Eisenbahnverwaltung  auf  Anträge  um  Tarifermäßigung ­
  stets  erklärt,  sie  könne  in  Rücksicht  auf  die  Rentabilität ­
  ihrer  Anlagen  beim  besten  Willen  nicht  zu  niedrigeren

1)  s.  a.  W.  Lotz  I,  S.  106  sf.
2)  I.  v.  Renauld,  S.  50  sf.
            
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