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entwarf das genannte Projekt ein Schleppbahnsvstem. das die
größten Jndustriewerke mit dem Gleiwitzer Kanalhafen verband.
So aussichtsreich der Entwurf auch war, scheiterte er doch
an den zuwiderlaufenden Staatsbahninteressen. Bei dem mehr
als z. B. in Rheinland-Westfalen überwiegenden Anteil der
Eisenbahn an dem Verkehr der Industrieprodukte Oberschlestens
fürchtete die Staatsbahnverwaltung für die Rentabilität der
oberschlesischen Bahnen, wenn ein Groß-Klodnitzkanal einerseits
den Gesamtperpendikulärverkehr voin Jndustrierevier nach dem
Coseler Oderhafen und anderseits einen bedeutenden Anteil an
den Transporten nach dem weiteren Inland an sich bringen
würde. Vom Standpunkt des Staatsbahninteresses lag zum
Bau des Großkanals durchaus keine Veranlassung vor, da sie damals
noch jeder voraussichtlichen Verkehrssteigerung gewachsen
erschien, also nichts abzugeben gezwungen war, in welchem Falle
die Eisenbahnverwaltung sich dagegen gerade im Ruhrrevier befand,
wo sie denn auch deir Bau des Dortmund-Ems-Kauals
eifrig befiirwortete. Eine solche Jnteressenpolitik der Staatsbahn
ist aber vom Standpunkt dr Gerechtigkeit zu verwerfen,
vor allem beruht sie auf der falschen Voraussetzung, daß eine leistungsfähige
Wasserstraße einer parallellaufenden Eisenbahn
jedesmal eine Transportabnahme beibringe^), während doch feststeht,
daß durch das Zusammenarbeiten der beiden Verkehrsmittel
nach dem Prinzip der Arbeitsteilung eine gesündere Differenzierung
der Verfrachtungen als dies durch die Eisenbahnfrachtpolitik
geschieht, erzielt wird und gewöhnlich eine raschere
Verkehrssteigerung als Folge erscheint.
Allerdings gab die Eisenbahnverwaltung den industriellen
Interessen in der Art Raum, daß sie einige Tarife ermäßigte,
besonders 1897 den allgemeinen Rohstosstarif bewilligte sowie
für Oberichlesien einige Ausnahmetarife (Kohle und Erz) nach
Berlin, Stettin und dem oft- und westpreußischen Küstengebiet^).
Heute aber, wo die Eisenbahnverwaltung auf Anträge um Tarifermäßigung
stets erklärt, sie könne in Rücksicht auf die Rentabilität
ihrer Anlagen beim besten Willen nicht zu niedrigeren
1) s. a. W. Lotz I, S. 106 sf.
2) I. v. Renauld, S. 50 sf.