Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

—  122

Eine  Verschiebung  in  diesen  allgemeinen  Absatzbedingungen
ist  durch  die  Syndizierung  eines  Hauptteiles  der  Eisenmaterialien ­
  eingetreten*).  In  dem  am  29.  Februar  1904  gegründetem
1907  und  1912  auf  je  5  Jahre  verlängerten  „Deutschen  Stahlwerks-Verband ­
  zu  Düsseldorf"  ist  die  gesamte  deutsche  Produktion ­
  an  Halbzeug,  Eisenbahnoberbaumatcrial  und  Form  eisen
syndiziert,  d.  h.  der  Anteil  der  Mitglieder  des  Verbandes  ist
gemäß  ihrer  in  Produktionszahlen  bestimmt  festgelegten
Leistungsfähigkeit  vorgeschrieben.  Dieser  Anteil,  der  keinen
effektiven,  sondern  relativen  Begriff  vorstellt,  richtet  sich  nach  der
Aufnahmefähigkeit  des  Marktes.  Er  beträgt  für  die  gesamten
oberschlesischcn  Stahl-  und  Walzwerke  in  oben  genannten
„Produkten  A."  am  1.  7.  1911:  294  000  To.  jährlich,  d.  h.
4,70%  der  Gesamtsyndizierung.  Die  Organisation  des  Verbandes ­
  ist  nun  dergestalt,  daß  er  nicht  nur  die  Produktion  bestimmt, ­
  sondern  sogar  den  Absatz  der  Produktion  als  Verinittler
zwischen  den  Werken  und  dem  Markt  übernimmt,  indem  er
selbst  die  Verkaufspreise  festsetzt.  Das  Halbzeug-  und  Eisenbahnschienengeschäft ­
  erledigt  der  Verband  meist  direkt,  da  hierfür ­
  nur  einige  Großabnehmer  in  Frage  kommen,  dagegen  bedient ­
  er  sich  beim  Formeisengeschäft  des  eng  angeschlossenen
Großhandels.  Die  von  dem  Eisenhandel  einlaufenden  Aufträge ­
  verteilt  der  Verband  prozentual  nach  den  Anteilsquoten
der  Mitglieder  unter  Berücksichtigung  günstigster  Frachtrelationen ­
  und  rationeller  Arbeitsteilung.  Mit  den  Händlern  bestehen
besondere  Verträge,  die  den  Jnlandsmarkt  in  bestimmt  abgegrenzte ­
  Gebiete  einteilen.  So  ist  für  den  Absatz  des  oberschlesischen ­
  Eisens  die  Norddeutsche  Trägerhändler-Vereinigung  gegründet ­
  worden,  der  neben  den  Hanpteisenfirmen  der  Provinzen
Posen,  Ost-  und  Westpreußen  besonders  schlesische  Händler  angehören, ­
  unter  denen  die  1909  begründete  Deutsche  Eisenhandels-A.-G.
  und  die  Schlesische  Montangesellschaft  m.  b.  H.
die  bedeutendsten  sind.  Der  Stahlwerksverband  ist  verpflichtet,
den  Alleinvertrieb  des  oberschlesischen  Eisens  diesem  Konzern
zu  überlassen,  soweit  solches  in  den  Provinzen  Schlesien,  Posen,
Ost-  und  Westpreußen  und  Pommern,  sowie  der  Provinz  Brandenburg ­
  südlich  der  Linie  Schwiebus—Guben—Kottbus—
1)  s.  a.  W.  Leihe,  S.  50  f.,  147  f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.