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notwendigen und von den Verwaltungen verfügten Betriebseinschränkungen.
die der Arbeiter über sich ergehen lassen muß. —
während sich bei steigendem Schichtlohn die Zahl der verfahrenen
Arbeitstage deutlich hebt. Es ist daher völlig ungerechtfertigt,
wenn die oberschlesischen Industriellen ihr Widerstreben gegen
Lohnerhöhungen damit begründen, daß die höheren Löhne der
Lebenshaltung der Arbeiter und ihrer Familie doch nicht zu Gute
kämen, sondern nur ihrem Hang zur Faulheit. Jedenfalls sind
die bedeutenden Rückgänge im Jahresverdienst des oberschlesischen
Industriearbeiters allein die Folge des Sinkens der Konjunktur.
Bermtsichtigt man. daß die Lebensmittelpreise in den genannten
Baissejahren durchaus nicht fielen, sondern mindestens
auf der einmal erreichten Höhe stehen blieben, daß ferner die
Arbeiter, sofern sie Familienväter waren, häufig eine inzwischen
vermehrte Zahl Kinder, jedenfalls aber größere Kinder zu ernähren
hatten, so sind die Lohnsenkungen sehr zu beklagen. Freilich
befanden sich die Industriellen durch den Konjunkturniedergang
selbst in einer Notlage, doch muß gefordert werden, daß sie
bei Produktionseinschränkungen mit aller Rücksicht verfahren
und nicht, wie der Generaldirektor der Kattowitzer Bergbauund
Eisenhütten A.-G. Bergrat Williger es auf der Kartellenquete
als üblich zugabH, in solchen Fällen alle überflüssigen
Arbeitskräfte an die Luft setzen und den allgemeinen Lohn herabdrücken.
Dadurch schwächen sie sich selbst, indem sie die Arbeiter
Not leiden lassen, deren sie bei den folgenden Konjunkturaufstiegen
notwendig in erhöhtem Maße bedürfen.
Eine vorsichtige und gerechte Lohnpolitik in Verbindung
mit einiger Opferwilligkeit der Industriellen in schlechten Zeiten
wird stets zum Wohl der Industrieller! wie der Arbeiterschaft
führen^)»
Vergleicht man in dieser Hinsicht die rheinisch-westfälischen
Löhne, so ist anzuerkennen, daß diese Industrie ihre Arbeiter-1)
Kontradiktorische Verhandlungen über deutsche Kartelle
lOberschlesische Kohlenkonvention und Ruhrkohlensyndikat), Berlin
1908, S. 387.
2) Die Löhne der fiskalischen Steinkohlenzechen in Oberschlesien
weisen eine größere Beständigkeit auf als die der Privaten
und Gesellschaften.