Full text: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

2. Kapitel. 
Soziale Herkunft, Alter und Familienstand* 
A. Soziale Herkunft. 
Eine wichtige Frage bei der Behandlung der Frauenarbeit im 
Handelsgewerbe wie überhaupt bei jeder Erwerbsarbeit ist die nach der 
sozialen Herkunft, deren Einfluß auf das Ansehen und die Lohnverhält 
nisse einer Berufsklasse nicht zu unterschätzen ist. Denn die Lebens 
ansprüche sind zum großen Teil ein Produkt der gesellschaftlichen 
Herkunft und ausschlaggebend für die Lohnforderung. Man geht wohl 
nicht fehl, wenn man im allgemeinen behauptet: Je niedriger die Be 
völkerungsschicht, die die überwiegende Mehrheit der Berufszugehörigen 
stellt, desto niedriger auch die Lohnforderungen infolge der geringeren 
geistigen wie leiblichen Bedürfnisse. 
Amtliche Erhebungen auf diesem Gebiete liegen bis jetzt leider noch 
nicht vor, private Enqueten können aber immer nur schwer den wahren 
Sachverhalt ermitteln. Es stellen sich ihnen erhebliche Schwierig 
keiten entgegen, vor allem das Mißtrauen und die Scheu der Ange 
stellten, ihre häuslichen Verhältnisse an die breite Öffentlichkeit zu 
bringen und Femerstehenden Auskunft über ihre Herkunft zu geben, 
aus deren Kreis sie durch ihren Beruf herausgewachsen sind. Das zeigt, 
sich umso mehr, je niedrigeren Bevölkerungskreisen die Angestellten 
entstammen. Der Beruf der Kontoristin und Verkäuferin steht in dem 
Ansehen einer höheren sozialen Stellung als der der handarbeitenden 
Klassen, und daher erscheinen ihnen Fragen über die Herkunft oft 
als ein Eingriff in ihre eigensten Angelegenheiten. Sehr oft wird hinter 
dem aufrichtigen Interesse, das zu solchen Ermittlungen veranlaßt, 
ein unangenehmer Nebenzweck vermutet. Zuweilen werden auch wissent» 
lieh falsche Angaben gemacht, weil man glaubt, auf diese Art irgend 
einen Vorteil zu erlangen. Leichter zugänglich zeigen sich die Ange 
stellten ihren Organisationen gegenüber, da hier von vornherein nur 
sachliches Interesse vermutet wird, und die Mitglieder wissen, daß ihre 
Mitteilungen streng vertraulich behandelt werden. 
Ein weiterer Fehler liegt darin, daß nie die ganze Masse der An 
gestellten von einer Privatenquete erfaßt werden kann. Privatpersonen, 
die sich mit der Ermittlung dieser Tatsachen befassen, beschränken sich 
meist auf eine kleine Gruppe von Angestellten in einer bestimmten
	        
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