2. Kapitel.
Soziale Herkunft, Alter und Familienstand*
A. Soziale Herkunft.
Eine wichtige Frage bei der Behandlung der Frauenarbeit im
Handelsgewerbe wie überhaupt bei jeder Erwerbsarbeit ist die nach der
sozialen Herkunft, deren Einfluß auf das Ansehen und die Lohnverhältnisse
einer Berufsklasse nicht zu unterschätzen ist. Denn die Lebensansprüche
sind zum großen Teil ein Produkt der gesellschaftlichen
Herkunft und ausschlaggebend für die Lohnforderung. Man geht wohl
nicht fehl, wenn man im allgemeinen behauptet: Je niedriger die Bevölkerungsschicht,
die die überwiegende Mehrheit der Berufszugehörigen
stellt, desto niedriger auch die Lohnforderungen infolge der geringeren
geistigen wie leiblichen Bedürfnisse.
Amtliche Erhebungen auf diesem Gebiete liegen bis jetzt leider noch
nicht vor, private Enqueten können aber immer nur schwer den wahren
Sachverhalt ermitteln. Es stellen sich ihnen erhebliche Schwierigkeiten
entgegen, vor allem das Mißtrauen und die Scheu der Angestellten,
ihre häuslichen Verhältnisse an die breite Öffentlichkeit zu
bringen und Femerstehenden Auskunft über ihre Herkunft zu geben,
aus deren Kreis sie durch ihren Beruf herausgewachsen sind. Das zeigt,
sich umso mehr, je niedrigeren Bevölkerungskreisen die Angestellten
entstammen. Der Beruf der Kontoristin und Verkäuferin steht in dem
Ansehen einer höheren sozialen Stellung als der der handarbeitenden
Klassen, und daher erscheinen ihnen Fragen über die Herkunft oft
als ein Eingriff in ihre eigensten Angelegenheiten. Sehr oft wird hinter
dem aufrichtigen Interesse, das zu solchen Ermittlungen veranlaßt,
ein unangenehmer Nebenzweck vermutet. Zuweilen werden auch wissent»
lieh falsche Angaben gemacht, weil man glaubt, auf diese Art irgendeinen
Vorteil zu erlangen. Leichter zugänglich zeigen sich die Angestellten
ihren Organisationen gegenüber, da hier von vornherein nur
sachliches Interesse vermutet wird, und die Mitglieder wissen, daß ihre
Mitteilungen streng vertraulich behandelt werden.
Ein weiterer Fehler liegt darin, daß nie die ganze Masse der Angestellten
von einer Privatenquete erfaßt werden kann. Privatpersonen,
die sich mit der Ermittlung dieser Tatsachen befassen, beschränken sich
meist auf eine kleine Gruppe von Angestellten in einer bestimmten