Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

2.  Kapitel.
Soziale  Herkunft,  Alter  und  Familienstand*
A.  Soziale  Herkunft.
Eine  wichtige  Frage  bei  der  Behandlung  der  Frauenarbeit  im
Handelsgewerbe  wie  überhaupt  bei  jeder  Erwerbsarbeit  ist  die  nach  der
sozialen  Herkunft,  deren  Einfluß  auf  das  Ansehen  und  die  Lohnverhältnisse ­
  einer  Berufsklasse  nicht  zu  unterschätzen  ist.  Denn  die  Lebensansprüche ­
  sind  zum  großen  Teil  ein  Produkt  der  gesellschaftlichen
Herkunft  und  ausschlaggebend  für  die  Lohnforderung.  Man  geht  wohl
nicht  fehl,  wenn  man  im  allgemeinen  behauptet:  Je  niedriger  die  Bevölkerungsschicht, ­
  die  die  überwiegende  Mehrheit  der  Berufszugehörigen
stellt,  desto  niedriger  auch  die  Lohnforderungen  infolge  der  geringeren
geistigen  wie  leiblichen  Bedürfnisse.
Amtliche  Erhebungen  auf  diesem  Gebiete  liegen  bis  jetzt  leider  noch
nicht  vor,  private  Enqueten  können  aber  immer  nur  schwer  den  wahren
Sachverhalt  ermitteln.  Es  stellen  sich  ihnen  erhebliche  Schwierigkeiten ­
  entgegen,  vor  allem  das  Mißtrauen  und  die  Scheu  der  Angestellten, ­
  ihre  häuslichen  Verhältnisse  an  die  breite  Öffentlichkeit  zu
bringen  und  Femerstehenden  Auskunft  über  ihre  Herkunft  zu  geben,
aus  deren  Kreis  sie  durch  ihren  Beruf  herausgewachsen  sind.  Das  zeigt,
sich  umso  mehr,  je  niedrigeren  Bevölkerungskreisen  die  Angestellten
entstammen.  Der  Beruf  der  Kontoristin  und  Verkäuferin  steht  in  dem
Ansehen  einer  höheren  sozialen  Stellung  als  der  der  handarbeitenden
Klassen,  und  daher  erscheinen  ihnen  Fragen  über  die  Herkunft  oft
als  ein  Eingriff  in  ihre  eigensten  Angelegenheiten.  Sehr  oft  wird  hinter
dem  aufrichtigen  Interesse,  das  zu  solchen  Ermittlungen  veranlaßt,
ein  unangenehmer  Nebenzweck  vermutet.  Zuweilen  werden  auch  wissent»
lieh  falsche  Angaben  gemacht,  weil  man  glaubt,  auf  diese  Art  irgendeinen ­
  Vorteil  zu  erlangen.  Leichter  zugänglich  zeigen  sich  die  Angestellten ­
  ihren  Organisationen  gegenüber,  da  hier  von  vornherein  nur
sachliches  Interesse  vermutet  wird,  und  die  Mitglieder  wissen,  daß  ihre
Mitteilungen  streng  vertraulich  behandelt  werden.
Ein  weiterer  Fehler  liegt  darin,  daß  nie  die  ganze  Masse  der  Angestellten ­
  von  einer  Privatenquete  erfaßt  werden  kann.  Privatpersonen,
die  sich  mit  der  Ermittlung  dieser  Tatsachen  befassen,  beschränken  sich
meist  auf  eine  kleine  Gruppe  von  Angestellten  in  einer  bestimmten
            
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