Object: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel IV. Die auf dem Christentum beruhenden Lehren. 
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und der Grad dieser Einmischung gestattet in gewisser Weise, die Größe 
des Übels zu messen 1 ). 
Wenn Le Play der Familie eine so große Bedeutung beilegt, so ist 
es selbstverständlich, daß er der Ordnung des Erbschaftswesens eine nicht 
geringere zuspricht, da ja auf der Erbschaft die Dauer der Familie beruht. 
Hierin liegt auch der Kernpunkt des Le PLAY’schen Systems. Er unter 
scheidet drei Haupttypen der Familie: 
1. Die patriarchalische Familie. — Der Vater ist der alleinige 
Eigentümer oder genauer der alleinige Verwalter aller Güter der Familie, 
und bei seinem Tode gehen alle diese Güter ohne weiteres auf den ältesten 
Sohn über. Es ist -dies das antike System, wie es zur Zeit der Hirtenvölker 
bestand, und wie es heute noch unter den Nomaden des Orientes herrscht. 
2. Die Wahl-Erbfolge-Familie („La famille-souche“). — Die 
Kinder und Enkel bleiben nicht mehr unter der väterlichen Autorität 
zusammen. Sie zerstreuen sich und gründen neue Familien; nur ein 
einziger bleibt im Hause. Dies ist der vom Vater bezeichnete Erbe, 
der seine Stelle einnehmen wird, nachdem er während seines ganzen 
Lebens mit ihm zusammen gearbeitet hat. Die Wahl dieses Erben be 
ruht aber hier auf dem väterlichen Willen und ist nicht durch ein 
zwingendes „Recht des Ältesten“ beschränkt. Die Erbschaft geht auf 
den Würdigsten über oder auf alle Fälle auf den, der am besten dazu 
geeignet ist, sie zu bewahren. Diese Einrichtung genügt, wie Le Play 
sagt, um die außerordentliche Stabilität Chinas zu erklären. Auf ihr 
beruht, auch wenn sie schon etwas erschüttert ist, die Kraft und die 
Lebensfähigkeit Englands. Noch gibt es in Frankreich einige Gegen 
den, wo dieses System, trotz des Code civil, sich hat halten können. Die 
Geschichte der Familie Melouga, Bauern der Pyrenäen, kehrt jeden Augen 
blick-wie ein Leitmotiv in den Schriften Le Play’s und seiner Schüler 
wieder. (Übrigens ist diese Familie heute ausgestorben.) 
3. Die unbeständige Familie („La famille instable“). — 
In ihr verlassen alle Kinder, sobald sie das Alter der Selbständigkeit 
erreicht haben, das Haus, ein jedes für sich. Beim Tode des Vaters wird 
die schon verstreute Familie definitiv aufgelöst; das Erbe wird durch 
die gleiche Zwangsteilung zerstückelt, und der landwirtschaftliche oder 
industrielle Betrieb, wenn es einen gibt, wird liquidiert. Dies System 
bat sich aus dem Individualismus ergeben und charakterisiert fast alle 
modernen Gesellschaften und besonders Frankreich. 
Von diesen drei typischen Familienordnungen ist nur die zweite 
Le Play völlig sympathisch, weil sie es ist, die am besten das Gleich 
gewicht zwischen den beiden antagonistischen Kräften aufrecht er- 
l ) „Es ist das große Unglück Frankreichs, daß hier die Familie in der Gemeinde, 
“ie Gemeinde im Departement, und das Departement im Staate aufgeht“ (La Ref orme 
s °ciale, III, B. 7).
	        
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