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der Heilbronner Gemarkung durch fremde Unternehmer vermieden werden, anderseits
sollte der Stadt die Möglichkeit offen gehalten werden, selbst als Bergbauunternehmer
auf Salz aufzutreten. Um diese Bergbanfrage in einer das Interesse
der Stadt gründlich wahrenden Form zu prüfen, wurde eine städtische
Kommission gebildet, die sich aus dem Oberbürgermeister Wüst und den Gemeinderäten
Lichtenberger, Ziegler und Hoffmann zusammensetzte. Diese städtische
Kommission trat zum ersten Mal aul 11. März 1880 zusammen. Die wirtschaftliche
Bedeutung der Bergbaufrage machte bald eine Erweiterung der
städtischen Kommission notwendig, so wurde am 8. April 1881 eine Verstärkung
derselben durch die Bürgerausschußmitglieder Kies und weniges vorgenommen,
im folgenden Jahre traten dann die Gemeinderäte Weipert und Doderer und
die Bürgerausschußmitglieder Buus und Braun in die Kommission ein, die im
Jahre 1883 nochmals durch die Bürgerausschußmitglieder August Mayer, Coy
und Feyerabend erweitert wurde. Bei der Beratung juristischer Fragen wurde
Gemeinderat Klett hinzugezogen. Die städtische Bergwerkskommission Heilbronns
sollte sich bald zu umfassender aktiver Tätigkeit veranlaßt und gezwungen sehen.
Am 6. Dezember 1880 wurde in der Kommission bekannt, daß die Kgl. Saline
Friedrichshall in der Nähe des Ncckarsulmer Bahnhofs an einem Bohrlocki arbeitete,
das bei Füudigwerden den Württembergischen Staat in den Stand gesetzt
hätte, eine Mutung ans ein Grubenfeld von 4 im Länge einzulegen. In
diesem Fall wäre auch Heilbronner Gemarkung bis zum Eisenbahndurchlaß getroffen
worden. Jetzt hieß es für die Stadt Heilbronn handeln, sollten nicht für immer
erhebliche materielle Werte verloren gehen. Die städtische Bergwerkskommission
setzte sich insgeheim mit einem westfälischen Bohrunternehmer, namens
Brattig, in Verbindung, der im Aufträge der Stadt Bohrungen auf Salz vornehmen
sollte. Die erforderlichen Kosten wurden von den bürgerlichen Kollegien
Heilbronns bereitgestellt. An der südlichen Spitze des Hochwasserdammes gegen
Bückingen, im sogenannten „Fach", wurde das erste Bohrloch angesetzt; nach
zwei Monaten rastloser Tag- und Nachtarbeit wurde am 1. Juli 1881 zur Genugtuung
aller Beteiligten Salz erbohrt. Die Bohrarbeiten waren von 30m Tiefe an
mit Dampfkraft betrieben worden; das Salz selbst wurde in einer Tiefe von
167,5 m angetroffen, wobei man die Mächtigkeit des Lagers mit 11,7 m feststellte.
Dieser glückliche Bohrerfolg ergab für die Stadt das Grubenseld „Heilbronn",
unter welchem Namen die Mutung eingetragen wurde. Einem abermals
von dem schon genannten „Verein chemischer Fabriken, Mannheim" vorgenommenen
Mutungsversuch wurde von der Stadt gleichfalls erfolgreich begegnet,
auch konnte diesmal mit Erfolg auf Grund des Berggesetzes die Entschädigungspflicht
des Mutenden geltend gemacht werden. Nach diesem ersten Erfolg der
Stadt trat einige Ruhe ein und verdient als bemerkenswert hervorgehoben zu
werden, daß die Stadt Heilbronn keineswegs als eigener, selbständiger Bergbauunternehmer
aufzutreten beabsichtigte. Alle auf diesem Gebiet von der Stadt
getroffenen Maßnahmen verfolgten nur den Zweck, die Annäherung fremder
Salzsucher an das Stadtgebiet zu verhindern. Man glaubte dieses Ziel im
großen und ganzen erreicht zu haben und sah daher von einem weiteren Vorgehen
in dieser Richtung ab. Länger als ein Jahr sollte jedoch diese Ruhe
nicht dauern, dann sah sich die Stadt durch eine erneut auftauchende Konkurrenz
zu abermaligem Handeln gezwungen. Der städtischen Bergwerkskommission ging im
Juni 1882 durch das Feldschutzpcrsonal die Nachrichtzu, daß zwischen dem Bahnhof