Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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160  in  und  mit  einer  Mächtigkeit  von  38  in  fündig.  Die  Mutung  wurde  sogleich  von
der  Stadt  Heilbronn  unter  dem  Namen  Grubenfeld  „Heilbronn  IV"  eingelegt.  An
diesem  Grnbenfeld  war  Freiherr  von  Perglas  insofern  mitbeteiligt,  als  man  kurz
vorher  mit  ihm  einen  Vertrag  geschlossen  hatte,  der  eine  weitere  konkurrierende
Tätigkeit  des  Freiherrn  von  Perglas  gegen  Entschädigung  der  Mitbeteiligung
verhinderte.  Im  folgenden  Jahre  1883  wurde  dann  noch  eine  5.,  6.  und  7.
Bohrung  durchgeführt,  die  teilweise  schön  in  die  Zeit  der  Gründungsverhandlnngen
fielen.  Eine  dieser  im  Aufträge  der  Stadt  unternommenen  Bohrungen  hinter
der  Böllinger  Mühle  wurde  am  27.  April  1883  in  einer  Tiefe  von  158  in
und  in  einer  Mächtigkeit  von  36,8  in  fündig.  Sowohl  diese  als  Grubenfeld
„Heilbronn  V"  bezeichnete  Bohrung,  wie  auch  die  zwei  letzten  Bohrungen  —
„Heilbronn  VI"  bei  Biberach  mit  einer  Mächtigkeit  von  32  in  bei  161  m
Tiefe  und  „Heilbronn  VII"  bei  Frankenbach  mit  20  in  Mächtigkeit  bei  188,8  in
Tiefe  —  wurden  von  der  Stadt  Heilbronn  übernommen.  Die  beiden  letzterwähnten
  Bohrungen  waren  bereits  auf  Rechnung  des  zusammengetretenen  Kapitalkonsortiums ­
  erfolgt.  Die  Stadt  Heilbronn  war  so  nach  einer  erfolgreichen
ziveijährigen  Bohrarbeit  in  den  Besitz  eines  Bergwerkseigentums  von  16  Millionen ­
  Quadratmetern  gekommen,  was  einer  Fläche  von  einem  Quadrat  mit
4  km  Seitenlänge  entsprach.  Oertlich  ragt  das  Bergwerkseigentum  weit  über  die
eigentliche  Stadtmarkung  hinaus.  In  Norden  erstreckt  es  sich  bis  Obereisesheim,
im  Osten  bis  an  den  Fuß  des  Wartberges,  im  Süden  bis  Bückingen,  im  Südwesten ­
  bis  Frankenbach  und  im  Nordwesten  bis  Biberach.
Ueber  den  Fassungsinhalt  des  Salzlagers  vom  Salzwerk  Heilbronn  liegen
nach  vr.  Ernst  Jacckh  folgende  Berechnungen  vor.  Bei  einer  verliehenen  Abbaufläche
von  16  000000  qm  und  40  m  Mächtigkeit  ergeben  sich  640  Millionen  obrn
Salz,  d.  h.  beim  spezifischen  Gewicht  -2,13:363  Millionen  Tonnen  Salz
—  1  363  000  Millionen  kg  Salz.  Rechnet  man  wegen  des  notwendigen  Stehenbleibens ­
  der  Sicherheitspfeiler  nur  einen  Abbau  von  einem  Viertel  des  Salzlagers,
so  verbleiben  340000  Millionen  kg  Salz  als  effektive  Produktionsmenge.
Nimmt  man  eine  jährliche  Förderung  von  2  Millionen  Zentner  oder  1  Million ­
  Doppelzentner  oder  100  Millionen  kg  Salz  an,  so  würde  sich  für  das
„Salzwerk  Heilbronn"  eine  Lebensdauer  von  3400  Jahren  und  bei  doppelter
Förderung  von  1700  Jahren  ergeben.  Naturgemäß  würde  dann  eine  Reihe
neuer  Schächte  für  den  Abbau  notwendig  werden.  Auf  jeden  Fall  ist  aus  diesen ­
  Berechnungen  zu  entnehmen,  daß  die  Salzlager  nur  Heilbronn  für  Jahrhunderte ­
  ausreichen  und  so  unberechenbare  Werte  darstellen.
Bildeten  so  die  geschilderten  Bohrarbeiten  die  Einleitung  zur  Gründung
des  „Salzwerkes'Heilbronn",  so  kommen  wir  nunmehr  zum  eigentlichen  zweiten ­
  Kapitel,  der  Finanzgeschichte  der  Gesellschaft.  Auf  Grund  eingehender  bergtechnischer ­
  Untersuchungen  kam  am  14.  Juni  1883  in  Baden-Baden  zwischen
dem  Aufsichtsratsvorsitzenden  der  Württembergischen  Vereinsbank  in  Stuttgart,
vr.  Kilian  Steiner  und  den  Heilbronner  Stadtvertretern  Oberbürgermeister
Wüst,  Gemeinderat  Lichtenberger  und  Bürgerausschußmitglied  Adolf  Feyerabend
folgendes  Abkommen  zustande.  Ein  zu  bildendes  Konsortium  „Salzwerk  Heilbronn"
sollte  an  die  Stadt  für  den  bewirkten  Bohraufwand  eine  Barzahlung  von
100000  Mk.  als  Entschädigung  zahlen.  Die  zu  gründende  Gesellschaft  trägt
ausschließlich  und  allein  das  Risiko.  Die  Stadt  wird  am  Reingewinn  beteiligt
und  erhält  nach  99  Jahren  von  der  zu  errichtenden  Aktiengesellschaft  das  Bergwerkseigentum ­
  zurück.
            
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