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Steuerfreie Abtastung von Salz an Industrie und Gewerbe^».
Art des Betriebes.
Zahl der
Betriebe.
1905.
Zahl der
Betriebe.
1906.
dz
dz
Kupferhütte
1
173 164
1
160 254
Sodafabrik
1
126 448
1
119 295
Lithoponfabrik
1
86 851
—
—
Zinkwerke
Farbenfabriken
Chemische Fabriken
2
4
11
19 901
15 881
10 844
1
4
15
11448
23 456
12 125
Lederfabriken und Gerbereien
340
10 479
270
8 816
Bierbrauereien
189
7 676
200 .
9 074
Steingutfabriken und Töpfereien
98
7 255
95
27 842
Häutehändler
102
6 637
87
5 650
Seifenfabriken
180
6 869
132
7126
Soda- und Glaubersalzfabrik
1
5 320
1
7 220
Eisfabriken
43
8 006
37
2 834
Schlachthäuser
31
2 443
27
2 103
Baumwollspinnerei und Zwirnerei
15
1 606
22
1 748
Straßenbahnen
—
—
76
2195
Außerdem wurden -im Jahre 1906 rund 195 dz Badesalz abgegeben.
In dem Verbrauch industriellen Salzes hat sich in Württemberg in den
letzten drei Jahrzehnten eine ganz außerordentliche Steigerung vollzogen. In
manchen Fällen, wie bei den Häutehändlern, Schlachthäusern, findet das Salz
als Konservierungsmittel Verwendung. Bei den Straßenbahnen handelt es sich
um Tausalz, welches im Winter die Schneemassen in den Straßen zur Er
leichterung des Verkehrs aufzutauen hat.
Abschließend darf gesagt werden, daß die seit vier Jahrzehnten währende
Stetigkeit in der deutschen Salzsteuergesetzgebung einen bedeutsamen Anteil an
der ruhigen, unerschütterten Entwicklung der deutschen Salzindustrie und auch
der Württembergs besitzt. Es bleibt nur zu wünschen, daß auch in der Zukunft
in diesen Verhältnissen keine Aenderung eintreten möge.
6. Kapitel.
Uerumltuug und Ertrüge der Kgl. rvürtt. Kutinen und
KuKbergmerke.
Für das wirtschaftliche Gedeihen eines industriellen Unternehmens geben in
der Regel zwei Faktoren den hauptsächlichsten Ansschlag. Einmal der Stand
der technischen Einrichtung und deren sachgemäße, ökonomische Handhabung und
zweitens die kaufmännische Verwaltung ans der Basis höchst entwickelter wirt
schaftlicher Grundsätze. In Staatsbetrieben pflegt man nun nach altem Her
kommen sich hinsichtlich der Verwaltung in manchen Punkten gewisse Beschränkungen
aufzulegen, die man in privatindustriellen Betrieben besonders nach der Seite
des unbegrenzten freien Wettbewerbs nicht kennt. Gerade in Staatsbetrieben
hat das Jnstruktionswesen eine weite Ausdehnung erfahren; ob zum Vorteil
1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg, Jahrg. 1908/07,
Seite 260.