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Auch in der Gegenwart zeigt die Verwaltung der Kgl. württ. Salinen von
den vorstehend gemachten Ausführungen nur unwesentliche Abweichungen. Nach
wie vor ist der Kgl. Bergrat die höchste vorgesetzte unmittelbare Behörde für
die Kgl. Salinen und Salzbergwerke. Der Bergrat selbst ist als „Abteilung
für das Bergwesen" dem „Departement der Finanzen" untergeordnet *). Erwähnt
sei noch, daß seit dem Jahre 1887 in den Finanzetats keine speziellen Ausweise
technischer oder wirtschaftlicher Natur über die Kgl. Hüttenwerke und Salinen
gegeben werden, da sich solche Angaben angesichts der Konkurrenzwerke als un
zweckmäßig herausgestellt hatten. Seit dem 1. April 1903 ist bei den kgl. Salinen
und Hütten die kaufmännische Büchführnng angeordnet und eingeführt worden;
die alte kameralistische Buchführung wurde hiermit beseitigt. Man wird diese
dem modernen Kaufmannsgeiste entsprechende Maßregel gutheißen dürfen, umso
mehr, da sich so die wirtschaftlichen Ergebnisse der Staatswerke leichter und
schneller ermitteln lassen.
Allgemein betrachtet darf wohl gesagt werden, daß die Königl. württ. Sa
linen und Salzbergwerke in der langen Zeit ihres Bestehens der ihnen vom
Staate finanzwirtschaftlich gestellten Aufgabe vollauf gerecht wurden. Anfang
und Mitte des 19. Jahrhunderts bedeuteten die Einkünfte aus den Salinen
neben den großen Erträgnissen aus den Forsten für die Finanzen Württembergs
einen sehr erwünschten Wirtschaftsfaktor. Ganz abgesehen davon, daß die auf
der Grundlage des staatlichen Monopols bewirkte Regulierung des Salzpreises
stets auf die Konsumenteninteressen in der richtigen Form Rücksicht nehmen
konnte. Gerade in dieser jahrzehntelangen Ausschaltung des stets hoch einge
stellten privatwirtschaftlichen Gewinnprinzips lag eine jener Segnungen für die
nationale Volkswirtschaft Württembergs, die in diesem Fall das Bestehen des
staatlichen Salzmonopols bedeutete. Wir lassen nunmehr zwei Uebersichten über
die Finanzverhältuisse der Kgl. württ. Salinen und Salzbergwerke folgen:
(S. die Tabellen auf S. 77 u. 78.)
Die erste Uebersicht der Finanz-Erträge der Kgl. württ. Salinen und Salz
bergwerke stellt die Barablieferungen an die Staatskasse dar. Wir sehen hier
also diejenigen Beträge vor uns, welche sich als reine, vollständig verfügbare
Ueberschüsse ergaben, also auch z. B. nach Abzug des Betriebskapitals. Als Ge
samtsumme dieser Barablieferuugen, unter Zugrundelegung der vorstehenden
Uebersicht, würde sich von 1820 bis 1907 ein Betrag von 85 834 060,71 M.
ergeben, wobei ans den Jahresdurchschnitt 986 598,40 M. entfallen würden.
Dieser Jahresdurchschnitt der Barablieferungen dürfte als recht bedeutend zu be
zeichnen sein. Auf die einzelnen Schwankungen in den Erträgen einzugehen, er
übrigt sich hier, da wir gleiche Erklärungen in den Abschnitten über Salzge
winnung und Salzverbrauch wiederholt gegeben haben. In der Hauptsache be
kunden diese Schwankungen das Auf und Nieder der wirtschaftlichen Konjunktur.
Immerhin läßt das Gesamterträguis der Salinen und Salzbergwerke die Be
deutung derselben für die Staats-Finanzen Württembergs klar erkennen.
1) Kgl. stat. Landesamt, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württem
berg 1909, Seite 247.