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Vertragsgemäss: Farben und Farbstoffe, nicht
besonders genannt; Farben jeder Art mit Bei
mischung einer unbedeutenden Menge organischen
Pigments oder angerieben in Wasser, Leim, Oel usw.;
Farben mit Beimischung von Stoffen, die das Trock
nen beschleunigen, wenn diese Stoffe nicht einem
höheren Zollsatz unterliegen; Wichse, Tinte jeder
Art, trocken und flüssig, für das Pud o,— R
Vertragsgemäss (Fr.): Aus 137. Tinte jeder
Art, für das Pud 4,—► R
Vertragsgemäss: Anmerkung. Unter Bei
mischung einer unbedeutenden Menge organischen
Pigments ist ein Zusatz an organischen Pigmenten
bis zu 3 v. H. einschl. zu verstehen.
Tinte in Glas- und Tongefässen eingeführt — nach
Art. 137, mit Abzug der festgesetzten Prozente für die Tara,
wobei die Gefässe nur in dem Falle verzollt werden, wenn sie
als Tintenfässer benutzbar sind; sie fallen dann unter Art. 216
(C. 94, Nr. 21 900).
Sohwefelsaures Blei, in Oel präpariert — nach
Art. 137 — s. auch unter Art. 112 (C. 95, Nr. 574).
Gemäss einer vom Finanzminister bestätigten Entschei
dung der besonderen Tarifkommission vom 13. Dezember 1901,
Nr. 844, ist die unter dem Namen Lithopon bekannte,
aus Bariumsulfat und Zinksulfit bestehende weisse Farbe
nach Art. 137 des Tarifs zu verzollen (C. 01, Nr. 29 222).
Russschwarz, mineralisches, eine künstlich zu
bereitete Manganfarbe — nach Art. 137 (C. 10, Nr. 520).
Eine Farbe, hergestellt aus dem Auszug von blauem
Sandelholz (Campeche) in Verbindung mit einer be
stimmten Menge Chromlaugensalz (sog. Campechelack) —
nach Art. 137 (C. 10, Nr. 36 911).
Organische synthetische Farbstoffe — s. unter
Art. 135 das C. 10, Nr. 36 911.
TrockneTinte, zusammen mit den kleinen hölzer
nen Büchsen, in denen sie eingeführt wird. Die Behälter
stellen eine eigentümliche ausländische Verpackung dar, die
zusammen mit der Ware an den Käufer übergeht. Auf Grund
des § 83 der allgemeinen Dienstanweisung über die Besich
tigung der Waren — nach Art. 137 (C. 10, Nr. 36 911).