Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Kgl.  Saline  Sulz,  sofern  sie  nickt  von  der  Stadtgemeinde  Sulz  übernommen
wurde,  am  1.  Januar  1911  aufgehoben  werden  müssen.  Anders  verhielt  sich
die  erste  Kammer,  welche  mehr  für  einen  Fortbestand  der  Saline  war  und  ini
übrigen  der  Regierung  vollständig  freien  Entschluß  ließ,  ob  sie  die  Saline  Sulz
weiterbestehen  lassen  wolle  oder  nicht.  Von  der  Regierung  trat  in  der  ersten
Kammer  der  Bergratdirektor  Dr.  von  Klüpfel  in  der  Sitzung  vom  5.  Juli  1909
warm  für  die  Erhaltung  der  Saline  Sulz  ein,  die  man  als  eine  Filiale  der
Saline  Wilhclmshall  umzugestalten  dachte.  Benierkt  sei,  daß  die  Stadt  Sulz
keine  Neigung  zum  Erwerb  der  Saline  zeigte,  obgleich  die  Stadtgemeinde  die
große  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Saline,  insbesondere  für  das  städtische  Solbad, ­
  nachdrücklich  betonte.  Unter  diesen  Umständen  hat  sich  die  württembergische
Regierung  entschlossen,  vorläufig  den  Betrieb  der  Saline  Sulz  aufrechtzuerhalten,
wobei  man  sich  wohl  der  Hoffnung  hingibt,  durch  Vereinfachung  der  Verwaltung
und  technische  Verbesserung  der  Salinenanlagen  die  Erträgnisse  günstiger  szn
gestalten.

8.  Kapitel.
Nie  kgl.  umrtt.  Saline  Clrmenshall.
Die  Saline  Clemenshall  wurde  im  Jahre  1757  von  einer  privaten  Gesellschaft ­
  bei  dem  Pfarrdorf  Offenau  am  Neckar  gegründet.  Das  eigentliche
Eigentumsrecht  der  Saline  befand  sich  jedoch  im  Besitz  des  damaligen  Landesherrn ­
  dieses  Gebietes,  des  Hoch-  und  Deutschmeister-Ordens  oder  richtiger  gesagt, ­
  der  Hoch-  und  Deutschmeister  hatte  die  Erlaubnis  zur  Errichtung  der  Saline ­
  nur  unter  der  Bedingung  erteilt,  daß  die  Saline  nach  40jährigem  Bestehen
in  das  Eigentum  des  Hoch-  und  Deutschmeister-Ordens  fiel.  Von  der  Gründung ­
  bis  zum  Jahre  1797  stand  die  Saline  Clemenshall  vertraglich  in  einem
Pachtverhältnis,  wobei  als  Besitzer  der  Hoch-  und  Deutschmeister-Orden  galt.
In  der  Tat  wurde  die  Saline  Clemenshall  nach  1797  auf  etwa  ein  Jahr,  bis
zum  2.  August  1798  von  dem  Orden  betrieben  und  verwaltet,  an  dem  genannten ­
  Tage  jedoch  auf  40  bezw.  50  Jahre  abermals  einer  Gesellschaft  in
Pacht  gegeben.  Hauptpächter  war  ein  Legations-Rat  Bertuch.  Wir  lassen  hier
einen  wörtlichen  Auszug  aus  dem  Pacht-Vertrag  folgen,  aus  welchem  alles  weitere ­
  zu  entnehmen  ist'):
„Wir  Maximilian  Franz  von  Gottes  Gnaden,  Erzbischof  zu  Cvln  —  Erzherzog ­
  zu  Oestreich  —  Meister  des  deutschen  Ordens  in  Deutsch-  und  Wcl-„scheu
  Landen  usw.  urkunden  und  bekennen  hiermit  für  Uns,  Unsern  ritterlichen ­
  deutschen  Orden,  und  Unsere  Nachfolger,  im  Hochmeister-  und  Deutsch-„meisterthum,

„1)  daß  Wir  die  nach  Erlöschung  einer  40jährigen  Admvdiation  Uns
„eigenthümlich  zugefallene  Saline  auf  Offenauer  Markung,  Clemenshall  genannt,
„mit  allen  dazu  gehörigen  Gütern,  Wohn-  und  Salzwerk-Gebäuden,  auch  der
„Schneidmühl  und  Ziegelhütte,  und  allen  zum  Betrieb  des  Werks  und  eines
„jeglichen  Theils  desselben  nothwendigen  Werkzeugen,  nach  Ausweis  der  am
1)  I.  W.  Thon,  In  welchen  Verhältnissen  stehet  die  Saline  Clemenshall  zur
Königlich  Württembergischen  Salz-Regie  während  der  Zeit  ihres  Pachts?  Stuttgart ­
  1828,  Seite  3  f.
            
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