Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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sind, es sei denn, daß es sich um Fragen handelt, deren 
Bejahung oder Verneinung ihre Auftraggeber der Gefahr 
einer Strafverfolgung aussetzen würde. And während es 
bisher zu den Berufspflichten des Anwalts und Notars ge 
hörte, seinen Klienten selbst dann den sparsamsten Weg zu 
zeigen, wenn dieser Weg auch ungewöhnlich sein mochte, und 
das Reichsgericht durch Arteil vom 19. 10. 17 8 9 ) einen 
Notar sogar für haftbar erklärt hat, weil er nicht bei der 
Abfassung von Verträgen auf steuerliche Nachteile aufmerk 
sam machte, so wird der Rechtsanwalt und Notar jetzt 
vom Staat vielleicht eine Prämie erhalten, der Verträge in 
einer Form abfaßt, durch die recht viel Steuern entstehen 8 ). 
In einer Zeit, wo angesichts der Kompliziertheit der 
neuen Steuergesetze gerade die Beratung in Steuersachen 
einem dringenden Bedürfnis des Rat suchenden Publikums 
entspricht, kann ich der Ansicht von Mamroth um so 
weniger beipflichten, als ich mit anderen Juristen der Mei 
nung bin, daß es die Aufgabe des Rechtsanwalts „als Organ 
der Rechtspflege" ist, an der „Entwicklung der neuen Rechts 
lehre und am Aufbau derselben mitzuhelfen"^). 
Gerade die Bestimmungen des § 5 RAO. machen eine 
sinngemäße, vernünftige Auslegung um so mehr erforderlich, 
weil sich in Zukunft in Anbetracht der außerordentlichen 
steuerlichen Belastung, die die neuen Steuergesetze mit sich 
bringen, jeder Steuerpflichtige mehr als früher vor der Vor 
nahme einer Rechtshandlung oder eines geschäftlichen Ent 
schlusses deren steuerliche Folgen überlegen muß. 
8) IW. 1918, S. 90, Nr. 11. 
9) Nach einer Mitteilung in der DStZ. vom Juli 1920, S. 106, 
ist im Notetat für 1920, soweit er den Haushalt des Reichsfinanz 
ministeriums betrifft, ein Posten von 5 Mill. M. ausgeworfen, 
der zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Steuer 
gesetze und Zuwendungen für besondere Leistungen bei dieser Be 
kämpfung bestimmt ist. 
") Friedmann, DStZ. 1919, 143 und NStR. 1920, 60.
	        
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