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Abgabe möglichst wenig auf das Grundstück fällt. Ebenso
liegt es, wenn bei einer Gesellschaft m. b. §. die Teilhaber
ein ihnen gehöriges Geschäftsgrundstück zur Ersparung der
Steuer bei der Gesellschaft m. b. h. dieser Gesellschaft zu
einem außer allem Verhältnis stehenden Mietpreis über
lassen, oder wenn ein Schriftsteller auf Honorar verzichtet
und einen entsprechenden Betrag an Kinder zahlen läßt,
die auf ihn angewiesen sind und vielleicht im Ausland leben.
Nicht anders ist es, wenn ein Kraftwagen zur Vermeidung
der erhöhten Umsatzsteuer zunächst verliehen wird, der Ent
leiher sich verpflichtet, den durch den Gebrauch entstehenden
Schaden zu ersetzen und schließlich den Wagen um ein
billiges erhält." Bei der Wertzuwachssteuer habe man ver
sucht, solche Fälle durch Einzelbestimmungen zu treffen. Ein
solches Bemühen sei aber mehr oder minder eitel, da die
Fälle so verschiedenartig seien, daß ihnen auf diese Weise
nicht beizukommen fei 21 )
Als weitere Fälle, in denen die frühere Rechtsprechung
versagt habe und in Zukunft der § 5 angewendet werden
solle, wurden von dem Regterungsvertreter in den Kom
missionsberatungen noch angeführt, daß zur Erlangung der
Vorteile, die beim Wechsel des Grundstückeigentums die
Gesetze an die Eigenschaft des Erwerbers als gefährdeten
Hypothekengläubiger knüpften, der Erwerber sich eine Hypo
thek auf dem Grundstück verschaffe, die er als wirtschaft
lich aussichtslose Forderung mit geringen Kosten erwerben
könne. Hier habe die bisherige Rechtsprechung des Pr.OVG.
die Ernstlichkeit der Hypothekbegründung gerade aus dem
Umstand geschlossen, daß der Steuervorteil erstrebt wurde.
Angefügt wurde ferner der Fall, daß zur Ersparung des
Gründungsstempels .die wertlosen Aktien einer Gesellschaft
mit erloschenem Wirtschaftszweck zur Gründung einer Ge
sellschaft mit gänzlich andersartigem Wirtschaftszweck und
neuem Personenkreis aufgekauft werden, oder daß zur Er-
->) Entwurf 94.