Full text : Die deutsche Ölmüllerei

J40  IH.  Die  Ausbildung  des  Fabrikbetriebes  von  1870  bis  zur  Gegenwart.

nur  ist  die  Menge  der  von  den  verschiedenen  Extraktionsmitteln
gelösten  Stoffe  dieser  Art  verschieden  und  dementsprechend
auch  die  Qualität  der  erzeugten  Öle.  Das  beste  Lösungsmittel
in  dieser  Hinsicht  ist  ohne  Zweifel  der  Tetrachlorkohlenstoff,  in
der  Praxis  kurz  „Tetra“  genannt;  auf  ihn  folgt  das  Benzin,  und
am  wenigsten  geeignet  ist  der  Schwefelkohlenstoff.  Auch  in  bezug ­
  auf  Lösemittelverluste,  welche  außer  durch  Undichtigkeiten
der  Apparate  und  schlechteTrennung  von  Lösemittel  und  Öl  bzw.
Rückstand  auch  durch  mangelhafte  Trennung  von  Extraktionsmittel ­
  und  Wasser  beim  Ausdämpfen,  sowie  durch  Bildung  von
unkondensierbaren  Gemischen  von  Luft  und  Extraktionsmitteldampf ­
  hervorgerufen  werden,  schneidet  der  Tetrachlorkohlenstoff ­
  am  besten  ab.  Obgleich  somit  das  Tetra  als  das  geeignetste
Lösemittel  bezeichnet  werden  muß,  hat  es  doch  das  Benzin,  welches ­
  in  bezug  auf  Brauchbarkeit  an  zweiter  Stelle  steht  und
heute  meistens  benutzt  wird,  nicht  allgemein  verdrängen  können,
weil  sein  Preis  noch  ein  sehr  hoher  ist,  und  außerdem  die  Anlagekosten ­
  einer  Tetraextraktionsanlage  ungefähr  doppelt  so
hoch  als  die  einer  Benzinanlage  sind,  da  Tetra  die  meisten  Metalle ­
  stark  angreift,  und  man  aus  diesem  Grunde  verzinnte  oder
verbleite  Apparate  verwenden  muß.
Trotz  aller  dieser  Verbesserungen  und  der  unleugbaren  Vorzüge, ­
  welche  das  Extraktionsverfahren  in  bezug  auf  Anlage-  und
Betriebskosten  heute  hat,  werden  dennoch  die  meisten  Ölsamen
und  Ölfrüchte  immer  noch  nach  dem  Preßverfahren  verarbeitet ­
 57 ).  Worin  sind  die  Gründe  hierfür  zu  suchen?  ln  bezug  auf
Anlage-  und  Betriebskosten  sind,  wie  gesagt,  ohne  Zweifel  gut
eingerichtete  Extraktionsanlagen  weit  besser  gestellt  als  gleich
große  nach  dem  Preßverfahren  arbeitende  Fabriken 58 ).  Der
Grund  liegt  vielmehr  heute  einzig  und  allein  in  den  Absatzverhältnissen. ­
  Als  Speiseöle  kommen  extrahierte  Öle  nicht  in  Betracht, ­
  da  sie  durch  das  Abtreiben  des  Lösemittels  an  Geschmack

57 )  Bei  der  Gewerbezählung  im  Jahre  1907  wurden  im  deutschen
Reiche  nur  8  nach  dem  Extraktionsverfahren  arbeitende  Fabriken  gezählt.
Vgl.  Anm.  3  auf  S.  215/216.
58 )  Ich  kann  dies  allerdings  nicht  zahlenmäßig  beweisen,  da  die  Anlage- ­
  und  Betriebskosten  je  nach  den  lokalen  Verhältnissen  ganz  verschieden
sind  und  infolgedessen  gar  keine  authentischen  Zahlen  vorliegen;  wohl
aber  wird  meine  Ansicht  von  allen  Fachmännern  und  der  gesamten  einschlägigen ­
  Literatur  bestätigt.
            
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