3. Die soziale Bedeutung der großindustriellen Entwicklung. 18Q
verloren geht (die Kessel bleiben meistens unter Feuer), und
auch zum Ingangbringen des maschinellen Apparates jedesmal
ein erhöhter Kraftaufwand nötig ist.
Eine Folge des Übergangs zum kontinuierlichen Betrieb war
die Beschränkung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 12 Stunden.
Allerdings wurde dieselbe nicht allgemein streng durchgeführt,
denn in mehreren Fabriken bürgerte es sich ein, daß die Arbeiter
der Nachtschicht bei Bedarf noch mehrere Stunden am
Tage zu anderen Arbeiten herangezogen wurden. Derartiges
wird uns z. B. noch aus dem Jahre 1897 von den Neußer Ölmühlen
berichtet, von denen es in dem Berichte des Gewerbeinspektors
heißt, „daß die in ihnen übliche Arbeitszeit mit
12stündigen Wechselschichten, mittags 12 Uhr und Mitternacht,
den Nachteil habe, daß die um Mitternacht entlassenen Arbeiter
morgens schon wieder mit anderen Arbeiten beschäftigt würden“.
Immerhin dürften derartige Fälle nur Ausnahmen gebildet
haben und in den größeren Großbetrieben (mit mehr
als 50 Arbeitern) wohl überhaupt nicht vorgekommen sein, da
in diesen Betrieben für jede Arbeit besondere Arbeiter in genügender
Zahl vorhanden waren. Auch dürfte die Einführung
des mechanischen Transportes der Ölsaaten und Fabrikate in
hohem Maße zur Verminderung der Zahl der von den Arbeitern
zu leistenden Überstunden beigetragen haben, da die Arbeiter
in den Überstunden früher hauptsächlich mit dem Transport
und der Lagerung von Rohmaterialien und Fabrikaten beschäftigt
wurden.
Im Laufe der letzten 10 Jahre ist dann in vielen Fällen eine
weitere Herabsetzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden erfolgt,
und es dürfte wohl auch für die Ölindustrie zutreffen, was von
mehreren Gewerbeinspektoren ganz allgemein festgestellt wurde,
daß nämlich in betreff der Verkürzung des Arbeitstages die Arbeitgeber
„den gerechten Forderungen der Arbeiter nicht mehr
so schroff wie früher gegenüberstehen“, und daß in industriellen
Kreisen „die Erkenntnis zunimmt, daß Verkürzung der
Arbeitszeit in gewissen Grenzen keineswegs ihren Interessen
zuwiderläuft“ 14 * ).
14 ) Vgl. „Handwörterbuch der Staatswissenschaften" Bd. I. Art. Arbeitszeit
S. 1010 ff.