Full text : Die deutsche Ölmüllerei

3.  Die  soziale  Bedeutung  der  großindustriellen  Entwicklung.  18Q
verloren  geht  (die  Kessel  bleiben  meistens  unter  Feuer),  und
auch  zum  Ingangbringen  des  maschinellen  Apparates  jedesmal
ein  erhöhter  Kraftaufwand  nötig  ist.
Eine  Folge  des  Übergangs  zum  kontinuierlichen  Betrieb  war
die  Beschränkung  der  regelmäßigen  Arbeitszeit  auf  12  Stunden.
Allerdings  wurde  dieselbe  nicht  allgemein  streng  durchgeführt,
denn  in  mehreren  Fabriken  bürgerte  es  sich  ein,  daß  die  Arbeiter ­
  der  Nachtschicht  bei  Bedarf  noch  mehrere  Stunden  am
Tage  zu  anderen  Arbeiten  herangezogen  wurden.  Derartiges
wird  uns  z.  B.  noch  aus  dem  Jahre  1897  von  den  Neußer  Ölmühlen ­
  berichtet,  von  denen  es  in  dem  Berichte  des  Gewerbeinspektors ­
  heißt,  „daß  die  in  ihnen  übliche  Arbeitszeit  mit
12stündigen  Wechselschichten,  mittags  12  Uhr  und  Mitternacht,
den  Nachteil  habe,  daß  die  um  Mitternacht  entlassenen  Arbeiter
morgens  schon  wieder  mit  anderen  Arbeiten  beschäftigt  würden“. ­
  Immerhin  dürften  derartige  Fälle  nur  Ausnahmen  gebildet ­
  haben  und  in  den  größeren  Großbetrieben  (mit  mehr
als  50  Arbeitern)  wohl  überhaupt  nicht  vorgekommen  sein,  da
in  diesen  Betrieben  für  jede  Arbeit  besondere  Arbeiter  in  genügender ­
  Zahl  vorhanden  waren.  Auch  dürfte  die  Einführung
des  mechanischen  Transportes  der  Ölsaaten  und  Fabrikate  in
hohem  Maße  zur  Verminderung  der  Zahl  der  von  den  Arbeitern ­
  zu  leistenden  Überstunden  beigetragen  haben,  da  die  Arbeiter ­
  in  den  Überstunden  früher  hauptsächlich  mit  dem  Transport ­
  und  der  Lagerung  von  Rohmaterialien  und  Fabrikaten  beschäftigt ­
  wurden.
Im  Laufe  der  letzten  10  Jahre  ist  dann  in  vielen  Fällen  eine
weitere  Herabsetzung  der  Arbeitszeit  auf  10  Stunden  erfolgt,
und  es  dürfte  wohl  auch  für  die  Ölindustrie  zutreffen,  was  von
mehreren  Gewerbeinspektoren  ganz  allgemein  festgestellt  wurde,
daß  nämlich  in  betreff  der  Verkürzung  des  Arbeitstages  die  Arbeitgeber ­
  „den  gerechten  Forderungen  der  Arbeiter  nicht  mehr
so  schroff  wie  früher  gegenüberstehen“,  und  daß  in  industriellen ­
  Kreisen  „die  Erkenntnis  zunimmt,  daß  Verkürzung  der
Arbeitszeit  in  gewissen  Grenzen  keineswegs  ihren  Interessen
zuwiderläuft“ 14  * ).

14 )  Vgl.  „Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften"  Bd.  I.  Art.  Arbeitszeit ­
  S.  1010  ff.
            
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