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Gleichzeitig wird aber durch die doppelte Buchhaltung^) eine
Kontrolle über die einzelnen Vermögensbestände ausgeübt, die
namentlich dadurch wirksam wird, daß sie jeden Vermögens
bestandteil, in welchem Zustande er auch sein mag, doppelt ver
rechnet; die mathematische Gleichung kann nicht stimmen, wenn
ihre beiden Seiten nicht gleichmäßig^) verändert werden. Die
selbsttätige Kontrolle, die die doppelte Buchführung ausübt, würde
für eine geordnete Wirtschaftsführung vollauf genügen, wenn
nicht die Möglichkeit bestände, auch mittels der Buchführung
Fehler zu machen, die ein falsches Resultat zeitigen, obwohl nach
außen durch die zahlenmäßige Übereinstimmung der beiden Seiten
der Gleichung der Anschein gegeben ist, als ob alles in bester
Ordnung sei.
Die Fehler können zweierlei Art sein:
1. Die rechnerisch-technischen Fehler unterlaufen un
absichtlich durch die Unachtsamkeit oder Unkenntnis des Buchenden,
absichtlich zum Zwecke der Unterschlagung, Verschleierung oder aus
sonst einem fraudulosen Grunde.
Wie schon oben gesagt, wird nach außen dadurch, daß auf
beiden Seiten der Gleichung gleiche (wenn auch falsche) Zahlen
verwendet werden, das Bild der Richtigkeit erweckt, da beide
Seiten der Gleichung rechnerisch übereinstimmen. Und es müßte
schon ein recht plumper Betrüger sein, wollte er seine Verfehlungen
durch das äußerliche „Stimmendmachen" des Zahlenwerkes nicht
verbergen. Gerade diesem Umstand ist es ja zuzuschreiben, daß
Unterschlagungen oft jahrzehntelang unentdeckt bleiben.
Diese Mängel des Systems lassen sich durch eine Änderung
im System selbst nicht ausgleichen oder ganz verhindern; das
einzige wirksame Mittel besteht in einer nochmaligen kritischen
Die sogen, einfache Buchführung gibt wohl die Gesamtsumme des Gewinnes
bezw. Verlustes an, sie kann aber die einzelnen Erfolgsbestandteile nicht nachweisen,
sie gewährt nur eine beschränkte Kontrolle der Bücher untereinander. — Die reine
kamcralistische Buchführung ist keine Erfolgsrechnung, sie ist die einfache und direkte
Gegenüberstellung von Anordnung und Vollzug, sie weist irgendwelches innere
Kontrollmittel nicht auf.
_ 2 ) Kaufe ich z. B. Waren ein, so vergrößert sich auf der einen Seite mein
Aktiv-Vermögen (die Warenbestände nehmen um den Wareirposten zu), auf
der anderen Seite vergrößert sich mein Passiv-Vermögen: meine Schulden
vergrößern sich um den Preis der Waren. Bezahle ich die Waren, so tritt das
Gegenteil ein: Mein Aktiv-Vermögen vermindert sich auf der einen Seite
um das zur Bezahlung aus der Kasse genommene Geld, mein Passiv-Vermögen
vermindert sich auf der anderen Seite um die Höhe der bezahlten Schulden.
Diese Beispiele mögen genügen; es ließe sich natürlich der Nachweis für das Vor
handensein des Prinzips der niathematischen Gleichung in der Buchführung auch
für einseitige Bermögensveränderungen, für die Verrechnung des Gewinnes und
Verlustes usw. erbringen.