Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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sührung und die Kontrolle den bewährten genossenschaftlichen 
Grundsätzen entsprechen. Dabei wird der Revisor, und zwar 
unbeschadet der Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats, nach Möglich 
keit sein Augenmerk auch zu richten haben auf die Prüfung der 
geschäftlichen Lage der Genossenschaft. Unbedingt festzuhalten ist 
an der im Allgemeinen deutschen Genossenschaftsverband üblichen 
Fernhaltung des Revisionsverbandes von geschäftlichen Unter 
nehmungen irgendwelcher Art". 
b) Die Kontrollorgane der Aktiengesellschaft. 
Wie bedeutungsvoll die Kontrolle für die Aktiengesellschaft 
ist, ist vorn gezeigt worden. Das wichtigste Kontrollorgan der 
Aktiengesellschaft bildet der Aufsichtsrat; neben ihm wirkt hier 
und da der Gelegenheitsrevisor. 
Die Pflichten des Aufsichtsrates ordnet das Handelsgesetzbuch 
in § 246: 
„Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft 
in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich zu 
dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft 
zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese Angelegenheiten 
Berichterstattung von dem Vorstande verlangen und selbst durch 
einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und 
Schriften der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesell 
schaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren unter 
suchen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vor 
schläge zur Gewinnverteilung zu prüfen und darüber der General 
versammlung Bericht zu erstatten. 
Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im 
Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. 
Weitere Obliegenheiten des Aufsichtsrates werden durch den 
Gesellschaftsvertrag bestimmt. 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates können die Ausübung ihrer 
Obliegenheiten nicht anderen übertragen. 
Weiterhin bestimmt das Gesetz (HGB. § 248), daß die Mit 
glieder des Aufsichtsrats weder Mitglieder des Vorstandes noch 
Beamte der Gesellschaft sein dürfen, sie werden ferner (HGB. 
ß 249) bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten zur Sorgfalt eines 
ordentlichen Geschäftsmannes angehalten und haften bei Verletzung 
ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft mit den Vorstandsmitgliedern 
in Gesamtheit für den daraus entstehenden Schaden. 
Der Aufsichtsrat ist zum mindesten aus 3 Mitgliedern 
.zusammengesetzt — sie brauchen keine Aktionäre zu sein, in der
	        
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