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Ein regelmäßiges Ansteigen also in Zeilen und Spalten, von
links nach rechts, wie von oben nach unten.
Die befürchtete Rückwirkung des Ausfalls an Mieteinnahmen
auf den Zinsendienst der Pfandlasten hat den unmittelbaren Anstoß
zu dieser Untersuchung gegeben. Nachdem daher in Tabelle
III der Umfang des Mietausfalls, der Rückstand an Hypothekzinsen
aber in Tabelle V dargestellt worden ist, muß es
nunmehr noch unsere Aufgabe sein, beidq in Beziehung
zu setzen. Diesem Zweck dient diei folgende stadtteilsweise
Gegenüberstellung :*)
Belastete
Grundstücke
Grundstücke
Der
Mietausfall
Stadtteil
Zahl
Hypothekzinsen
für
8 Monate
J(
ohne
Mietausfall
mit Mi
Zahl
etausfall
Betrag
Jt
beträgt
°/o der
Hypothek
Oberstadt
51
114 685
22
29
15 458
13,47
Unterstadt
110
193 881
24
86
28 422
14,66
Oststadt
29
83 504
17
12
5 701
6,82
Neu-Ostheim
4
4 575
4
—
—
Schwetzingerstadt ....
58
105 028
7
51
15 132
14,40
Lindenhof
43
81 721
10
33
7 074
8,66
Jungbusch
21
39 390
5
16
4 586
9,57
20,12
Westliche Neckarstadt . .
72
82 359
7
65
16 571
Max-Josefstadt .....
14
35 493
3
11
3 825
10,77
Lange Rötter
15
32 143
3
12
6 627
20,61
Belastete Grundstücke zusammen
. .
417
772 779
102
315
103 396
13,38
Hiezu unbelastete Grundstücke
33
—
23
10
2 296
Im Ganzen
450
772 779
125
325
105 692
13,67
Wenn also der Mietausfall 13,38°/o der Schuldzinsen bei den
belasteten Grundstücken ausgemacht hat, nach Ausweis der
Tabelle V aber5,45o/o dieser Schuldzinsen im Rückstand geblieben
sind, so heißt dies, daß 2/5 des Ausfalls auf die Hypothekengläubiger
überwälzt worden sind und in dieser Feststellung
ist eigentlich die Quintessenz der ganzen Untersuchung
enthalten. Von einer Ueberwälzung im üblichen
Sinn ist dabei natürlich nicht die Rede, da ja keineswegs feststeht,
welcher Betrag endgiltig für die Hypothekengläubiger
verloren ist, so wenig wie dies, in bezug auf die Mieteinnahme
für die Hausbesitzer bekannt ist. Aber eine ungefähre . Vorstellung
von der Fortwirkung des Mietausfalls auf den Zinsen-*)
Die Zahl der Grundstücke ist in dieser Tabelle um 9 bzw. 14 größer
als in Tabelle V und lila, da h(ier auch solche Bogen verwertet werden;
konnten, bei denen nur Angaben über die Gesamt höhe des Hypothekenzinsrückstands
bzw. Mietausfalls Vorlagen. Die geringfügige Differenz im anteiligen
Gesamtbetrag der Hypothekzinsen gegenüber der nach Tabelle V sich
ergebenden Summe hat nicht mehr aufgeklärt werden können, verändert
aber den Anteil am Mietbetrag nur ganz unmerklich (13,66 statt 13,67 0/0).