Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Durchsicht  der  Buchungen  und  ihrer  Unterlagen,  in  der  sogen.
Revision.  Absolut  sicher  wirkt  auch  die  Revision  nicht,  insofern,
weil  sie  nur  an  den  vorhandenen  Buchungen  einsetzen  kann,
somit  Buchungen,  die  unterlassen  wurden  —  bona  oder  mala
fide  —  nicht  ergreift;  es  kann  der  Richter  nicht  urteilen,  wenn
ihm  das  Delikt  nicht  bekannt  ist.  Es  werden  also  Unterschlagungen,
die  der  Kassierer  in  der  Art  ausführte,  daß  er  eingehendes  Geld
in  seine  Tasche  steckte  und  überhaupt  nicht  verbuchte,  sich  ohne
weiteres  an  Hand  der  Buchführung  nur  schwerlich  feststellen
lassen.
Immerhin  ist  neben  der  organischen,  zwangsläufigen  Jnnenkontrolle
  der  Buchführung  die  Revision  das  einzige  und  beste
Mittel,  rechnerisch-technische  Mängel  abzustellen.
2.  Die  rechnerisch-materiellen  Fehler  entstehen  ebenfalls
unabsichtlich  oder  absichtlich,  aus  Unkenntnis,  Unachtsamkeit  oder
zum  Zwecke  der  Täuschung;  sie  liegen  darin  begründet,  daß  jeder
zu  buchende  Gegenstand  oder  Vermögensbestandteil  vom  Buchenden
bewertet  werden  muß.  Wert  ist  aber  nur  Werturteil  und  so
immer  von  jedem  werturteilenden  Subjekt  abhängig.
Die  Möglichkeit  aber,  einen  bestimmten  Gegenstand  verschiedentlich ­
  beurteilen  zu  können,  ist  die  Quelle  der  materiellen
Fehler.
Der  gewissenhafte  Unternehmer  wird  —  schon  um  sich  nicht
selbst  zu  belügen  —  möglichst  wahres  Werte  einsetzen.  Diese
Werte  sind  aber  immer  nur  subjektiv,  jeder  andere  kann  über
die  gewonnenen  Werte  ein  anderes  Urteil  fällen.
Hat  z.  B.  der  Vorstand  einer  Aktiengesellschaft *  2 )  nach  bestem
Wissen  und  Gewissen  die  Außenstände  (Debitoren)  bewertet,  so
können  alle  anderen,  die  die  Außenstände  einer  Beurteilung  unterziehen, ­
  zu  ganz  verschiedenen  Resultaten  gelangen.  Wenn  andererseits ­
  eine  Bank  die  Beteiligung  an  einer  Erdölgrube,  an  einem
Bergwerk  usw.  mit  1  Mk.  einsetzt,  oder  wenn  ein  Industrieunternehmen ­
  teure  Patente  mit  1  Mk.  bewertet,  wer  kann  ihnen  Recht
oder  Unrechts  geben?  Morgen  schon  kann  der  Ölvorrat  —  wie
dies  die  Erfahrung  schon  des  öfteren  gelehrt  hat  —  zu  einer  benachbarten ­
  Grube  abfließen,  die  Erzader  plötzlich  verschwinden,  die
Patente  durch  Neuerfindungen  überholt  werden;  dann  ist  der
Wertansatz  von  1  Mk.  gerechtfertigt;  die  Unternehmungen  können

1)  Das  ist  an  dieser  Stelle:  nicht  zu  hohe,  eher  zu  niedrige  Werte.
2 )  Ich  wähle  vorzugsweise  als  Beispiel  die  Aktiengesellschaft,  weil  ihre  Rechnungslegung ­
  bezw.  Bilanz  die  Öffentlichkeit  am  meisten  berührt.
s )  Die  „stillen"  Reserven  der  Deutschen  Bank  betragen  nach  Schätzungen  in
Börsenkreisen  heute  100-200  Mill.  Mk.;  wer  möchte  die  Deutsche  Bank  der  Bilanzluge ­
  zeihen?
            
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